Alten Urlaubsanspruch während Teilzeit in Elternzeit einlösen?

11. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Alten Urlaubsanspruch während Teilzeit in Elternzeit einlösen?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Eine AN ist seit 2004 unbefristet beschäftigt. Am 13.06.2021 geht sie aufgrund Schwangerschaft in ärztlich verordnetes Beschäftigungsverbot. Es kommt leider kurz darauf zu einer Totgeburt, jedoch oberhalb der Gewichtsgrenze. Es beginnt Mutterschutz. Danach noch kurze Krankheitsphase und dann direkt anschließend erneute Schwangerschaft mit dann sofortigem Beschäftigungsverbot.

Nach 11 Monaten Elternzeit befindet sich AN seit Anfang Juni 2023 wieder in Beschäftigung in Form von Teilzeit in Elternzeit. Unternehmen bezuschusst diese Teilzeit durch finanzielle Ausgleiche und zusätzliche Stundenkontingente (Familienzeit).

Allerdings verweigert der Arbeitgeber der AN derzeit ihren alten Urlaubsanspruch von vor Mutterschutz und von vor der Elternzeit innerhalb der aktuellen Teilzeit in Elternzeit zu nehmen. Dies solle die AN erst nach Teilzeit in Elternzeit Mitte 2024 tun dürfen. Der verwendbare Urlaubsanspruch für 2023 beläuft sich daher nur auf ca. 12 Tage.

Handelt der Arbeitnehmer hier korrekt?

Viele Grüße
Peerless




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)
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#2
 Von 
Peerless
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Der AG argumentiert, dass er innerhalb der Familienzeit (während Teilzeit in Elternzeit) wöchentlich 3h gutschreibt. Daher wird der Alturlaub blockiert bis Juni 2024.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 244x hilfreich)

Nein, dass ist so nicht richtig. Vielmehr ist der Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit einzusetzen, wenn ein Beschäftigung in der Elternzeit beim gleichen AG erfolgt und Urlaub genommen werden soll. Hintergrund ist, dass es sich zum einen um einen einheitlichen Urlaubsanspruch (auf Grundlage BUrlG) handelt. Zudem wird während der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ja nicht irgendwie ein neues oder weiteres Arbeitsverhältnis begründet, für das eigene Urlaubsansprüche erworben werden müssten, sondern es gibt nur ein Arbeitsverhältnis, dass während der Teilzeittätigkeit in der Elternzei eben nur teilweise (statt vollständig ohne Teilzeittätigkeit) ruht.

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