Alter AG meldet mich neu an, obwohl dort nicht beschäftigt

13. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)
Alter AG meldet mich neu an, obwohl dort nicht beschäftigt

Hallo.
Ich habe am 15.01.2021 eine neue Beschäftigung aufgenommen. Seitdem laufe ich unter Lohnsteuerklasse 6.
Wir haben erfahren, daß mein alter AG, wo ich zum 30.11.20 ausgeschieden bin, mich zum 22.02.2021 neu angemeldet hat...warum auch immer. Seitdem unzählige Telefonate, das er mich zum 22.02. wieder abmelden soll. Auch Einschreiben interessiert den nicht.Die machen das nicht....was kann man tun? Ich weiss nicht mehr weiter.
Der Bearbeiter vom Finanzamt sagte, er kann da nix machen.
Blöd wäre nur, wenn ich über 6 Wochen krank bin, bekomme ich dann auch kein krankengeld....warum auch immer.
Ich könnte nur heulen...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von serice):
mich zum 22.02.2021 neu angemeldet hat...warum auch immer.
Bei wem hat er dich neu angemeldet?
Meist läuft das über das Steuerbüro des AG und dann u.a. auch zur KV...

Hast du zB. der KV schriftlich mitgeteilt, dass du seit nicht bei X beschäftigt bist?
Hast du mitgeteilt, dass du seit 15.1.21 bei Y beschäftigt bist?
Hast du der KV die Kopie deiner Kündigung oder des Aufhebungsvertrages bei X zu Ende November vorgelegt?
Zitat (von serice):
bekomme ich dann auch kein krankengeld...
Warum nicht? Auch AN in Stkl 6 dürften ab der 7. Woche AU Anspruch auf Krankengeld haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das habe ich der KV mitgeteilt. Aber die können mir doch bei der Abmeldung nicht helfen..... was tue ich denn, wenn die mich nie abmelden?
Das es über das steuerbüro läuft, weiss ich....aber die bekommen es nicht hin

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von serice):
Aber die können mir doch bei der Abmeldung nicht helfen.
Dir nicht, aber dem alten AG.
Vermutlich ist etwas schief gelaufen.
KVen sind derzeit besonders be-und überlastet, aber es wird sicher korrigiert werden.

Es wird sich aufklären--- vermutlich so wie das letzte Problem beim alten AG und der KV...
https://www.123recht.de/Forum-__f580894.html

Warum meinst du, du würdest kein Krankengeld ab 7. Woche bekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit dem Krankengeld sagte mir mein Steuerberater und das Finanzamt.
Ganz blöd ist nur, daß eine Privatsolvenz besteht.....geht hier das alles noch länger und man bekommt das Geld dann nachträglich, ist es weg....es überschreitet dann den Freibetrag.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

In welche Steuerklasse gehörst du denn eigentlich?

Hast du Lohnabrechnungen vom alten AG für Februar, März, April erhalten? Mit Stkl 6?
Hast du Lohn vom alten AG auf dein Konto erhalten?

Und alles auch vom neuen AG ab 15.1.?

Welches Geld willst du denn nachträglich bekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Sonst habe ich Steuerklasse 3.
Vom alten AG habe ich nichts erhalten. Der neue hat automatisch die 6 übermittelt bekommen. Nach Anruf beim Finanzamt wussten wir warum. Der alte AG steht als Hauptarbeitgeber dort, der neue als Nebeneinkunft.
Ich würde gerne irgendwann die Differenz bekommen, die ich jetzt weniger bekomme....und bei der Insolvenz sind dann Guthaben von der Steuer dem Gläubiger zukommen zu lassen, zumindest ein grosser Teil....

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von serice):
Auch Einschreiben interessiert den nicht.

Was genau stand denn da drin?

Ich würde da noch mal was gerichtsfestes senden und dann vor Gericht klagen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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