Alter Vertrag gekündigt, neuer Vertrag

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
dermartin2804
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Vertrag gekündigt, neuer Vertrag

Guten Tag, ich habe am 30.05.2017 eine Kündigung von meinem AG erhalten, das Arbeitsverhältnis endet am 13.06.2017. Am 31.05.2017 hatte ich einen Probearbeitstag bei einer anderen Fa. diese hatte mich heute angerufen und mitgeteilt das ich den Job habe, und zum 06.06.2017 Anfangen kann.
Jetzt meine Frage, ich bin von meinem Alten AG Freigestellt, darf ich die neue Arbeit ab dem 06.06.2017 überhaupt antreten. Ein Freund sagte mir ich sollte nachdem ich den neuen Vertrag unterschrieben habe, den Alten Vertrag Auflösen, aber dadurch verliere ich doch Geld oder etwa nicht ?

Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn Du bei Deinem alten Job freigestellt bist, dann darfst Du nach meiner Auffassung parallel zum alten Job einen neuen Job annehmen.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Meiner Meinung nach darfst du das nur bei einer unwiderruflichen Freistellung.

Bei einer widerruflichen Freistellung könnte der alte AG dich ja wieder zum Arbeiten holen, und dann hast du ein Problem.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

So oder so verliert AN seinen Entgeltanspruch beim Ex-AG, wenn er einen anderen Job antritt, während der alte AV noch läuft. Es-AG zahlt ja noch und zwar bis zum letzten Tag, Freistellung hin oder her.

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#4
 Von 
dermartin2804
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es Zahlen doch beide, nur wird bis zum 13.06 der neue AG auf Steuerklasse 6 Abrechnen, oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
So oder so verliert AN seinen Entgeltanspruch beim Ex-AG, wenn er einen anderen Job antritt, während der alte AV noch läuft.
Wieso sollte der AN seinen Anspruch beim alten AG verlieren? Es bestehen einfach nur 2 Arbeitsverträge. Dass der alte AG den AN freistellt spielt doch gar keine Rolle.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Sehe ich auch so. Es sind zwei Arbeitsverhältnisse, wie sie sie doch viele Menschen heutzutage haben. Es ist nur eine Frage der Abrechnung. Auch nicht eine Frage ob widerruflich oder unwiderruflich. In ersten Fall muss der Mitarbeiter im Bedarfsfall das wuppen, wie auch immer. Aber, das ist ja im Augenblick gar nicht die Frage.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dermartin2804
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen, dieser hatte mir geraten einen Aufhebungsvertrag mit dem Alten AG zu machen, allerdings erst wenn der neue Vertrag Unterschrieben ist. So bin ich auf der sicheren Seite, ich verliere dann zwar das Gehalt für eine ganze Woche aber bei der neuen Stelle kann ich sofort auf Klasse 1 abgerechnet werden, und ich bekomme ja noch meine ganzen Überstunden aus dem alten Arbeitsverhältnis ausgezahlt.

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