Hallo,
Es wurde seinerzeit allseits angeraten einen Altersteilzeitvertrag ggf. noch in 12.2003 abzuschließen.
Wenn nun jemand den Vertrag in 2003 abgeschlossen hat, die eigentliche Altersteilzeit aber erst in 2006 antritt, welche AtG Bestimmungen sind dann anzuwenden?
Denn diese haben sich schon in 2004 maßgeblich geändert (20% Aufstockung, Regelarbeitsentgelt etc.).
Auch währen der Laufzeit gab es Änderungen seitens des Gesetzgebers die sich ggf. erst jetzt mit Ende der Laufzeit (Altersrente, ALG I) auswirken.
In der allg. Diskussion wird nie zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem Altersteilzeit beginn unterschieden.
Daher die Frage, was ist Grundlage des Vertrages?
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Altersteilzeit, Gesetzesänderungen
11. Juli 2011
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Frage vom 11. Juli 2011 | 21:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Altersteilzeit, Gesetzesänderungen
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#1
Antwort vom 12. Juli 2011 | 16:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo (hier eine Meinung eines Laien)
Ich bin der Meinung, dass hier die Rechtslage 2003 angewendet werden muss. Deshalb wurde ja 2003 noch die Welle losgetreten um viele zum Umdenken zu bewegen. Diese Frage aber, müsste ein BR, die AA oder ein Rentenversicherungsträger beantworten können.
MfG
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