Altersteilzeit - MdE von 50%

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
GBHajda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Altersteilzeit - MdE von 50%

Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Ich würde mich über einige Auskünfte zum Thema Altersteilzeit freuen.

Ich werde nächstes Jahr 55 und würde gerne mithilfe von Altersteilzeit meine noch aktive Zeit etwas verkürzen. Ich habe nach einem Unfall eine MdE von 50% - und brauche daher nicht bis 65 Jahre plus (in meinem Fall 7 Monate) warten, bis zum offiziellen Rentenbeginn, richtig?

Mein Hauptproblem: ich arbeite in einem kleinen Betrib in der Dienstleistungsbranche ,mit aktuell 12 Mitarbeitern - ohne Betriebsrat, -vereinbarungen, wirkliche Personalabteilung o.ä. Manches wird im Konzern in der Firma in England an die wir berichten geregelt, aber die haben natürlich keine Ahnung von deutschem Arbeitsrecht. Ich werde also meinem Chef alles möglichst mundgerecht präsentieren müssen und hoffen, dass es dann abgesegnet wird.
Meeine Fragen:
- Inwieweit sind die Bestimmungen nach denen ein Arbeitsteilzeitvertrag abgeschlossen wird abhängig von der Branche in der man arbeitet? Wir sind Dienstleister, ich werde aber außertariflich bezahlt. Wer ist da für mich zuständig? (Vermutlich sind wir eh in keinem Arbeitgeberverband)

- Wo bekomt man aktuelle Vorlagen für entsprechende Verträge, die man nutzen kann?

- Welche Rolle spielt das Arbeitsamt? Geht Altersteilzeit nur wenn man einen Ersatz für die Stelle einstellt und dann Zuschüse bekommt, oder geht das auch ohne, nur als Vereinbarung, für das halbe Gehalt im Blockmodell nach 50% der Zeit aufzuhören?

-Was ist mit Verträgen zu Pensionskasse o.ä.? Wahrscheinlich geht bei verkürztem Gehalt der Anspruch auf Vermögensirksame Leistungen - die bei mir da rein fließen - auch runter - kann man privat nachschießen?

Besten Dank für "sachdienliche Hinweise"
gbhajda

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, nur ne Teilantwort.

Altersteilzeit, insofern sie nicht durch einen geltenden Tarifvertrag o.ä. geregelt ist, ist dann wohl vom Willen des AG abhängig, ob er solch einen Vertrag mit dem AN abschließen will (so versteh ich das Altersteilzeitgesetz zumindest).
Außertarifliche Bezahlung heißt ja nicht automatisch, dass ein Tarifvertrag nicht gilt (kommt drauf an, was genau vertraglich dazu geregelt ist).
Nach einem Mustervertrag hab ich jetzt nicht gesucht, aber man kanns ja in google mal probieren.

Rest weiß ich leider nicht. Vielleicht kann jemand im Forum Sozialrecht was dazu sagen.

MfG

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