Hallo Forumsmitglieder!
Ein Beamter auf Probe wird von seinem Dienstherrn nach 2 1/2 Monaten Dienstunfähigkeit zu einer amtsärztlichen Untersuchung geschickt. Es bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit und hierzu soll im Rahmen eines amtsärztlichen Gutachtens mit einem ergänzenden neurologisch-psychiatrischen Gutachten Stellung genommen werden. Die sofortige Vollziehung ist angeordnet.
Zwei Fragen:
1. Hätte der Beamte vorher angehört werden müssen (belastender VA)?
2. Die Begründung der Anordnung ist fehlerhaft. Sie stützt sich auf rein tatsächliche Anhaltspunkte, die mit der Erkrankung des Beamten nichts zu tun haben und von einem Amtsarzt nicht geklärt werden können.
Kann der Beamte gegen die Begründung vorgehen?
Vielen Dank!
Amtsärztliche Untersuchung - Kann der Beamte gegen die Begründung vorgehen?
21. Oktober 2008
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Frage vom 21. Oktober 2008 | 17:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsärztliche Untersuchung - Kann der Beamte gegen die Begründung vorgehen?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2008 | 18:18
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, schau mal hier http://www.recht.de/phpbb/ dort gibts ein Forum für Beamtenrecht, denn das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
MfG
Und jetzt?
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