Hallo.
Ich habe drei Fragen...
1. Kann mein Dienstherr mich zum Polizeiarzt schicken, weil er die Ernsthaftigkeit meiner Krankheiten anzweifelft?
2. Ist die schriftliche Aufforderung ein Verwaltungsakt?
3. Gibt es Rechtsmittel und muss auf diese hingewiesen werden?
Gruß und Danke
Juki
Amtsarztbesuch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, du bist doch Beamter. Oder?
MfG
Ja richtig. Beamter auf Probe im mittleren Dienst. Kein Beamter z. A., im September erfolgt die Anstellung auf Lebenszeit.
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Dann fragste mal besser in nem Forum für Beamtenrecht
(z.B. bei den Foren von www.recht.de).
Arbeitsrecht wir dir da nicht weiter helfen.
zu Frage 1) Ja!
zu Frage 2) Weiß ich nicht. Ich vermute schon. Ich weiß nicht, von wem genau du die Aufforderung erhalten hast, es wird der Chef deiner Dienststelle gewesen sein, vermute ich mal. Der wiederum hat Anweisung von oben, seinen Mitarbeitern auf Probe wie auch z.A. vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal zum Amtsarzt zu schicken.
zu Frage 3) Rechtsmittel wogegen?
In den Dienstanweisungen jeder Behörde (bei dir vermutlich der Polizei) ist geregelt, dass vor einer V. auf Lebenszeit der Amtsarzt die "Tauglichkeit" feststellen muss. Das ist i.d.R. aber auch unproblematisch, weil da nur grob überprüft wird, ob alles i.O. ist.
Da bei dir offenbar Krankheiten vorliegen, wie das aus deinem Beitrag hervorgeht, dürfte sich v. a. die Frage stellen, ob sich dein Zustand verschlechtert hat oder nicht. Da du ja in den Beamtenstatus aufgenommen wurdest, dürften deine Krankheiten nicht die Verbeamtung verhindern, wenn sie sich nicht verschlimmert haben.
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4 Antworten