Hallo,
ich muss am Montag eine Kündigungsschutzklage an zustädniges Arbeitsgericht richten. / wohne in Furth im Wald/
Das Arbeitsgericht Weiden sollte für mich zuständigt sein, habe trotzdem 2 verschiedene Adressen gefunden.
Welche ist bitte die richtige?
Arbeitsgericht Weiden
Ledererstr. 9,
92637 Weiden i.d.OPf.
Postfach 11 55,
92601 Weiden i.d.OPf.
oder
Arbeitsgericht Weiden
- Kammer Schwandorf -
Wackersdorfer Str. 78a,
92421 Schwandorf
Postfach 1163,
92402 Schwandorf
LG Jane
An welche Adresse die Kündigungsschutzklage richten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitatich muss am Montag eine Kündigungsschutzklage an zustädniges Arbeitsgericht richten. / wohne in Furth im Wald/ :
Justiz-Online - Justizportal Nord-Rhein-Westfalen
Deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Gesucht wurde: Arbeitsgerichtssachen, Furth im Wald
Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf
Lieferanschrift
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf
Postanschrift
Postfach 11 63
92402 Schwandorf
Kontakt
Telefon: 09431 8564
Fax: 09431 8775
Internet: www.arbg.bayern.de/nuernberg/gerichte/schwandorf/
E-Mail: poststelle-sad@arbg-wen.bayern.de
XJustiz-ID: D9403
Der elektronische Rechtsverkehr ist zugelassen.
RK
Danke für schnelle Antwort.
Dann hat mir meine Rechtsanwältin falsche Auskunft gegeben.
Sie sagte - Arbeitsgericht Weiden.
wäre diese Adresse dan falsch?
Arbeitsgericht Weiden
Ledererstr. 9,
92637 Weiden i.d.OPf.
Postfach 11 55,
92601 Weiden i.d.OPf.
-- Editiert von Jane321 am 09.11.2019 11:11
-- Editiert von Jane321 am 09.11.2019 11:12
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wenn du nicht sicher bist--- und die Zeit doch schon knapp ist---
schick die Klage an beide Stellen.
Ich finde auch beide Stellen im Netz.
Ich finde die idee gut, was wenn ich dann 2 Verhandlungen in 2 verschiedene Städten habe? :-))
Die Zeit ist wirklich knapp, am Montag muss die Klage schon im Briefkasten sein.
Ich werde die Klage persönlich hinfahren, die Post kann 2 Arbeitstage gebrauchen. Deswegen ist das wichtig zu wissen, wo die richtige Adresse ist.
Warum muss das so kompliziert sein :-))
Das mit den 2 Verhandlungen wird nicht passieren.
Du kannst nach Schwandorf fahren--- denn auch das Bayrische Staatsminsterium für Justiz gibt Schwandorf an.
Wenn dort geschlossen ist oder deine Klage doch nach Weiden muss--- fährst du nach Weiden.
Vielleicht, weils Bayern ist?ZitatWarum muss das so kompliziert sein :-)) :
http://www.justizadressen.nrw.de/de/nrw/gericht?ang=arbeit&plz=&ort=furth+im+wald
Welche Klageanträge sollen denn gestellt werden?
Zitatwohne in Furth im Wald/ :
Ich hoffe nicht, dass Sie die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnort bestimmt haben. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem regelmäßigen Arbeitsort.
ZitatDie Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem regelmäßigen Arbeitsort. :
Das ist sicherlich richtig. Jedoch bleibt die 3-Wochen-Frist auch dann gewahrt, wenn die Klage an ein unzuständiges (Arbeits-)Gericht gesendet wird. Dieses stellt dann die Unzuständigkeit fest und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht.
Insoweit ist es auch letztendlich völlig unerheblich, ob die Fragestellerin ihre Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht Weiden in der Oberpfalz, das Arbeitsgericht Weiden oder beispielsweise das Amtsgericht München schickt.
Der AG hat die Firma auch in Furth im Wald
"Dieses stellt dann die Unzuständigkeit fest und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht"
Leider muss man an letzten Tag der 3 Wochen- Frist genau wissen, wohin die Klage richten.
Bei falsch zugestellten Klagen ist keine Zeit mehr.
Meine Anwältin sagte an Weiden richten. Ich kann sie leider nicht anrufen, da sie erst ab Montag 10.00 arbeitet. Ich wusste natürlich nicht, "dass google.de" 2 verschiede Adressen findet.
Bei Schwandorf müsste normalerweise " Arbeitsgericht Schwandorf" stehen, dann wäre das klar.
Steht abet Arbeitsgericht Weiden , Kammer Schwandorf.
ZitatLeider muss man an letzten Tag der 3 Wochen- Frist genau wissen, wohin die Klage richten. :
Bei falsch zugestellten Klagen ist keine Zeit mehr.
Nein, es bleibt auch bei einem nicht richtig adressierten Gericht die Frist gewahrt. ich würde meine Klage an das Arbeitsgericht Schwandorf schicken, welches eine Nebenstelle des Arbeitsgerichtes Weiden ist.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 10.11.2019 11:03
O.K., ich fahre gleich morgen früh nach Schwandorf. :-), wenn ich dort um 8.00 bin, dann gibts noch genügend Zeit für die eventuelle Fahrt nach Weiden.
danke für alle Tipps ;-)
Mich würde noch interessieren, welche Anträge Deine Klage genau enthält und ob Du noch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bist.
Du willst doch zur Rechtsantragstelle---richtig? Dort deine KS-Klage vom RechtspflegerIn formulieren lassen---richtig?
Also wird die Rechtsantragstelle in Schwandorf deine Klage annehmen und uU nach Weiden leiten.
Es sind halt lange Wege in der Oberpfalz, deshalb gibt es mehrere Nebenstellen /Kammern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht_Weiden_in_der_Oberpfalz
Für Schwandorf--- steht doch---Nebenstelle und Kammer. (Sie können doch schlecht *Filiale* sagen...
Gerichtssitz ist aber Weiden.
https://www.lag.bayern.de/nuernberg/gerichte/schwandorf/index.php
Ich meine, in Schwandorf bist du morgen ab 8.30 auf jeden Fall richtig.
Hallo,
die KS -Klage habe schon selbst geschrieben. Hoffentlich kann man da nicht viel falsch machen. Falls der Rechtspfleger am Montag nicht da ist, werfe ich die KS-Klage in den Briefkasten. Oder lieber irgendwo bestätigen lassen?
ZitatHoffentlich kann man da nicht viel falsch machen. :
Es ist sehr schade, dass Du nicht auf die hier und in Deinem anderen Beitrag aufgeworfenen Fragen bzw. Hinweise der Ratgeber eingehst. Möglicherweise ist die Sache doch nicht so einfach, wie von Dir gedacht.
"Mich würde noch interessieren, welche Anträge Deine Klage genau enthält und ob Du noch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bist."
sorry, ich habe deine Frage übersehen.
Nein, ich bin sei 05.11. nicht mehr krank und natürlich arbeitssuchend.
ALG1 oder ALG2 werde ich nicht beantragen.
In 1-2 Woche habe ich gleich andere Arbeit.
Die KS-Klage habe mit meiner Rechtsanwältin konsultiert, sie sagte ganz einfach schreiben, der AG hat sowieso keine Chance. Er kann nicht fristlos wegen Attest oder in der Krankheit kündigen.
Es gibt 2 Anträge - fristlose Kündigung abweisen und 2 Woche gesetzliche Frist fordern.
Ferner die Krankenzeit voll bezahlen.
LG Jane
Okay, dann viel Glück für den Prozess und vielleicht hältst Du uns ja - sofern Du magst - auf dem Laufenden.
Danke :-) ich werde natürlich das Ergebnis hier posten. Es dauert bestimmt einige Wochen.
Und danke an alle, die sich die Zeit genommen haben, mir mit Anworten zu helfen.
LG Jane
ZitatEr kann nicht fristlos wegen Attest oder in der Krankheit kündigen. :
Da hat man wohl was falsch verstanden. Er kann, er hat es ja sogar schon gemacht. Sonst müsste man jetzt nicht klagen. Denn auch rechtswidrige Kündigungen werden wirksam, wenn man nicht dagegen klagt.
Jetzt geht es halt darum, wer die besseren Argumente hat.
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