Andere Tätigkeit während Befristung mit Sachgrund - unbefristeter Arbeitsvertrag?

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
radex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Andere Tätigkeit während Befristung mit Sachgrund - unbefristeter Arbeitsvertrag?

Angenommen ein Arbeitnehmer hat einen mit Sachgrund (Projekt x) auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag.
Nun übernimmt er beim selben Arbeitgeber nebenbei ein anderes Projekt y, welches auf 2 Jahre befristet ist.
Nach meinem Rechtsverständnis ist der auf 1 Jahr befristete Arbeitsvertrag nun nicht mehr auf 1 Jahr befristet, da die Sachgrundbefristung aufgrund des neuen Projektes weggefallen ist.
Meine Frage: Hat der Arbeitnehmer nun einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag (wegen Übernahme des befristeten Projektes y), oder gar einen unbefristeten Vertrag?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Das Schlüsselwort dürfte 'nebenbei' sein - ist wohl so zu verstehen, dass X die Hauptsache ist und bleibt und Y demzufolge Nebensache. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Sachgrundbefristung für X durch Y 'weggefallen' sein könnte - eher tritt Y hinzu, könnte ich mir vorstellen - X würde nach 1 Jahr enden, Y eben nach 2 J.
Dann dürfte interessieren, wie genau diese Übernahme von Y passiert ist: eigener Vertrag? auf Zuruf?
Klar ist, dass befristete Verträge der Schriftform bedürfen und zwar vor Arbeitsaufnahme.
Denkbar unklar ist mir, wie es mit 2 Projektverträgen bei einem AG gehen kann.

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#2
 Von 
radex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen neuen Arbeitsvertrag erhält der Arbeitnehmer nicht, er hat lediglich den für Projekt x auf 12 Monaten befristeten Vertrag. 2 x pro Woche arbeitet er, was arbeitsvertraglich nicht vorgesehen ist,auf Wunsch des Arbeitgebers für Projekt y.
Konkret handelt es sich um eine von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahme (Projekt x, auf 12 Monate befristet). Weil der Arbeitgeber für eine andere von der Agentur geförderte Maßnahme (Projekt y, auf 24 Monate befristet) keine Mitarbeiter findet, verlangt er dass der Arbeitnehmer an 2 Wochentagen an Projekt y mitarbeitet, also in beiden Projekten tätig wird.
Daher stellt sich die Frage, ob eine Entfristung stattgefunden hat?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Wirksamkeit einer Befristung bewertet wird, wird auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgestellt. Der spätere Wegfall des sachlichen Grundes ist daher grundsätzlich unbeachtlich. Von daher sehe ich hier keine Entfristung.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Eine Entfristung für deinen Vertrag Projekt X sehe ich immer noch nicht, auch wenn 'nebenbei' sich als doch nicht so ganz nebenbei erweist. Gleichwohl können sich andere Probleme ergeben, die dann aber nicht deine sind: dass z.B. für deinen zweckentfremdeten Einsatz für Projekt Y das Projektziel X gefährdet werden könnte. Vermutlich könntest du dich auch weigern, bei Y mitzumachen, wenn und da dein Vertrag auf X lautet.
Spannend könnte sein oder werden, dass du für Y gar keinen eigenen Vertrag hast. Ist das gleichwohl vom Direktionsrecht des AG abdeckt, dich da mit einzuspannen? Fürs Erste und bis zum Ende von X wahrscheinlich ja. Und dann? Entsteht dir dann aus dieser Tätigkeit ein eigener Anspruch, oder verschwindet Y mit X (jedenfalls für dich)?

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#5
 Von 
radex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn keine komplette Entfristung besteht, dann ggf. eine 2-jährige Befristung wegen der Übernahme von Projekt y?

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von radex123):
Wenn keine komplette Entfristung besteht, dann ggf. eine 2-jährige Befristung wegen der Übernahme von Projekt y?


Nein.

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#7
 Von 
radex123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von radex123):
Wenn keine komplette Entfristung besteht, dann ggf. eine 2-jährige Befristung wegen der Übernahme von Projekt y?


Nein.


Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von radex123):
Begründung?


Weil eine Befristung schriftlich vereinbart werden muss. Entweder gilt die derzeitige oder nicht (mit der Folge der Entfristung). Aber eine stilschweigende Verlängerung der Befristung für einen anderen Sachgrund gibt's nicht.

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