Androhung der Kündigung beiKrankschreibung

13. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Androhung der Kündigung beiKrankschreibung

Hallo !

Als ich das Erste mal in meinen Betrieb krank wurde,wurde ich aufgefordert mich gesund schreiben zu lassen bzw. wieder bis Montag zur Arbeit zu erscheinen,sonst gibt es die Kündigung.Habe dieses dann aus Angst um meinen Arbeitsplatz getan, da schon 2x während einer Krankschreibung bei uns gekündigt wurde.Meine Knochenhautentzündung wurde durch eine MRT Untersuchung festgestellt.Jetzt habe ich solche Scherzen und wollte zum Arzt gehen und davon hat der Chef wohl Kenntnis erhalten und mich jetzt geküngigt bevor ich zum Arzt war.

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16 Antworten
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#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(681 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Slavonia,

bevor wir dir mehr zu deiner Kündigung sagen können, musst du uns noch einige Details erzählen.

1. Wie viele Angestellte hat das Unternehmen?
2. Bist du noch in der Probezeit?
3. Liegt bereits eine schriftliche Kündigung vor?
4 Wie lautet diese schriftliche Kündigung?


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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

Ergaenzend zu Ohas Fragen:

5. Seit wann genau bist du dort beschaeftigt?

Gruss
CAM

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ich bin seit 2 1/2 Jahren in der Firma gewesen,20 Angestellte hat die Firma.Kein Arbeitsvertrag.Keine Abmahnungen.Keine Fehltage oder sonst etwas.Nur unbezahlte Nachtstunden(jeden Tag 5 Nachtstunden auf 2 1/2 Jahren !)und jede Menge Überstunden.Sonntagsarbeit ohne einen freien Tag dafür zu bekommen und Geld für die Sonntagsarbeit wurde über Spesen und Fahrgeld abgerechnet.Kündigung liegt vor lautet auf betriebsbedingten Gründen zum 30.9.07.Sie sind ab sofort von der Arbeit frei gestellt.Mir wurde noch gesagt wenn ich nicht Klage bekomme ich noch das Gehalt für Oktober.Mir geht es hier nicht um die Kündigung an sich.War auch schon beim Anwalt.Er sagte mir mit der KSK geht es in Ordnung aber wegen dem Arm ist nichts zu machen.Ich habe die ganze Zeit mit den verletzten Arm gearbeitet und es hat nichts genützt.Jetzt hat bei uns niemand mehr Arbeit das ist wohl der soziale Abstieg,ich war auch noch nie arbeitslos gewesen und Alleinverdiener in unserer Familie.Vielleicht hängt es auch damit zusammen das ich mal gefragt habe warum wir bzw.ich keine Nachtzuschläge bekommen.Und ich nicht mehr bereit war am Sonntag zu arbeiten da wir als Kraftfahrer schon unsere zulässigen Stunden runter haben in der lf.Woche und laut Fahrpersv.garnicht mehr Sonntags auf der Strasse sein dürften.Alle Kollegen werden immer wieder mit der Kündigung bedroht oder mit dem Satz ihr braucht es nicht zu machen,ihr könnt auch bei Peter Hartz melden....

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@slavonia

sehr gute aussichten mit der kündigungsschutzklage wenn alle ma vollzeit arbeiten.
lass dich bloß nicht auf irgendeinen deal seitens des ag ein!

und lass dich bei der arblos meldung nicht von der aa einschüchtern.die meldung müssen sie annehmen. nur arbeitsuchend kannst du dich während einer au nicht melden.

du solltest gleich einen antrag auf krankengeld bei deiner gkv stellen. ein trost bleibt, nach der kündigung erhätst du, solange du au bist, krankengeld., das ist ne ecke mehr als alg1.

sunbee

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#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Kündigungsschutzklage sofort einreichen.

Vor Gericht auch mal die o.g. Punkte einbringen.

Beriebsbedingte Kündigung muß auch vom AG nachgewiesen werden.

Wieso 30.09.2007?
Wann hast Du die Kündigung bekommen?

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

Jemand der hart arbeitet findet auch woanders was neues!

Kopf hoch!

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#6
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Die Kündigungsfrist wurde eingehalten habe sie am 31.8.07.erhalten.Bin eben nicht mehr erwünscht in der Firma.Nach mir sind noch Kollegen eingestellt worden ohne Familie und an meinem Kündigungstag wurde ein sogar ein Neuer eingstellt.Liegt nicht eine Nötigung vor wenn mich mein AG trotz Krankschreibung zur Arbeit zwingt mit der Androhung von Kündigung ? Hatte einen Brief geschrieben in dem er mir bestätigen sollte das ich mich gesund schreiben lassen muss trotz Krankschreibung.Hat er aber nicht unterschrieben mit der Bemerkung solchen Quatsch nicht zu unterschreiben.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@slavonia

du weißt, dass es für die kündigungsschutzklage exakt 3 wochen frist gibt?

sunbee

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#8
 Von 
Märgen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Das würden einige Arbeitgeber gerne machen. Wenn du krank bist, bist du krank. Punkt. Wenn dein AG dann kündigt, klage. Das gewinnt man, weil eine normale Krankheit kein Kündigungsgrund ist.

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#9
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo !
Die Frist von 3 Wochen ist mir bekannt.War ja auch schon beim Anwalt.Weil mein AG aber schon 2 Kündigungen ausgesprochen hat in der Krankschreibung die er dann vor dem AG verloren hat,ist es ihm doch egal.So findt er doch einen Weg sich von unliebsammen AN sich zu trennen.Es gibt ja praktisch keine Strafe für die Kündigung während der Krankschreibung.Die Abfindung zahlt er locker von unseren nichtgezahlten Nachtschichtzuschlägen.Mir bleibt doch nur die Wahl entweder krank weiter arbeiten zu gehen oder krankschreiben zu lassen und sich Kündigen zu lassen.Ich bekomme vor Gericht bestimmt Recht aber Arbeit habe ich dann immer nocht nicht wieder.Und die kleine AF von einem Monatslos tut meinen AG nicht weh und schon sind die restlichen Kollegen wieder eingeschüchtert.Und so geht es immer weiter.

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

quote:
Die Frist von 3 Wochen ist mir bekannt.War ja auch schon beim Anwalt.
Dann wurde die Klage hoffentlich auch schon eingereicht. Waere heute naemlich der letztmoeglicheb Tag dafuer.

quote:
Es gibt ja praktisch keine Strafe für die Kündigung während der Krankschreibung.
Noe, warum auch? Ob gerade krank oder nicht, spielt fuer eine Kuendigung keine Rolle.

quote:
Die Abfindung zahlt er locker von unseren nichtgezahlten Nachtschichtzuschlägen.
Sollten euch solche Zuschlaege zustehen, dann koennt ihr die auch separat einklagen. Das hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Abfindung.

Fuers allgemeine Lamentieren ueber die Schlechtigkeiten deines Arbeitgebers gibt's hingegen keinen Cent. Die kannst du dir also sparen und deine Energie statt dessen fuer etwas einsetzen, das auch wirklich was bringt.

Gruss
CAM

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#11
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Warum heute der letzte Tag.Kündigung am 31.8.07 3 Wochen Zeit das wäre doch der 20.9.07 oder liege ich da falsch? Mit den Lamentiren haben Sie recht,aber man muß erst einmal damit klar kommen das man keine Arbeit mehr hat.

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#12
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

quote:
Warum heute der letzte Tag.Kündigung am 31.8.07 3 Wochen Zeit das wäre doch der 20.9.07 oder liege ich da falsch?


Sorry, bin vorhin beim Fingerabzaehlen gestoert worden (genau an der Stelle, wo man sich die 10 merken und wieder mit dem ersten Finger anfangen muss) und dann offensichtlich voellig durcheinander geraten. Natuerlich sind die 3 Wochen erst Ende naechster Woche rum. Sorry!!!

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#13
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Sofort Kündigungsklage einreichen. Kostet nicht viel, und wenn der AG verliert, zahlt er auch deinen Anwalt. Dem würde ich Beine machen und mir parallel dazu nen neuen Job suchen...

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#14
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Kündigungsklage ist eingereicht,soll anschließend meine Nachtschichtzuschläge einklagen Rückwirkend für 2 Jahre bin nur noch sauer auf meinen AG habe doch immer meine Arbeit gemacht.
:bang:

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@mounti

wo ist das festegelegt, dass bei obsiegen vor dem arbeitsgericht die gegenseite den anwalt zahlt?

sunbee

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#16
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja ich habe eigentlich auch gelesen,dass beim Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selber zahlen muss.

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