Androhung von Lohneinbehaltung ?

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Androhung von Lohneinbehaltung ?

Guten Tag.
ich habe vor paar Tagen eine Email v meinem Chef erhalten , da ich meine Restliche Arbeitskleidung abgeben muss aber jedoch den Termin verschieben muss da ich mit Bandscheiben Problemen im Bett liege .

Leider werde ich aus der Email nicht schlau , meint er das er mir die Zahlung verweigert wenn ich die Arbeitskleidung bis zum 05.11.2018 nicht abgebe ?
Weil Rest lohn muss er mir zahlen ( Resturlaub etc.)

Das ist für mich einfach nur verwirrend was der da schreibt ..Abschlag Zahlen , aber Restlohn nicht ?
Finde ich unlogisch

Anbei füge ich die Kopie der Email Anbei.

Zitat:
nachdem Sie nun festgestellt haben, dass Sie den monatlichen Abschlag erhalten haben, gilt der besprochene Termin. Wir pflegen uns an Absprachen
zu halten, was man von Ihnen nicht behaupten kann.

Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Vorgabe, Rückgabe der Arbeitsunterlagen am kommenden Freitag 9.11.2018 Sie dafür schützt, doch die Lohnrestzahlung zu erhalten, so glaube ich das eher nicht.

Sie sind NICHT MEHR Mitarbeiter unseres Unternehmens.

Daher erwarte ich von Ihnen die SOFORTIGE Rückgabe der Unterlagen und, da wir morgen arbeiten, haben Sie die Möglichkeit auch am morgigen
Samstag zu erscheinen und die Arbeitsunterlagen bei Herrn Honsberg abzugeben. Spätester Termin ist Montag, 5.11.2018 16.00 h

Mit einem persönlichen Gespräch bin ich nicht einverstanden.





8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Hört sich so an. Zu wann wurde gekündigt?

Ein Zurückbehaltungsrecht dürfte bis zur Rückgabe bestehen. Diese nur gegen Empfangsbestätigung durchführen.


-- Editiert von Tasti123 am 07.11.2018 18:28

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#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo
hab alles abgegeben zum 31.11.2019
Ich glaube der meint wenn ich die Kleidung etc am 9.11.2018 zurück gebe das er mich bis dahin Bezahlen muss ..
Weil er kann nicht einfach mir den restlohn nicht einbehalten

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#3
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich meine ich wurde zum 31.10 .2018 bin ich gekündigt worden

-- Editiert von fb404506-70 am 07.11.2018 19:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Vorgabe, Rückgabe der Arbeitsunterlagen am kommenden Freitag 9.11.2018 Sie dafür schützt, doch die Lohnrestzahlung zu erhalten, so glaube ich das eher nicht.
Dieser Absatz macht überhaupt keinen Sinn.

Tatsächlich ist es aber so, dass Sie verpflichtet sind, Unterlagen und Arbeitskleidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehend an den Arbeitgeber zurückzugeben. Meiner Meinung nach schützt Sie auch die Krankschreibung nicht. Sie haben eine Bringschuld und müssen zusehen, wie Sie die Sachen zum Arbeitgeber kriegen, gegebenenfalls Bekannte fragen oder Familienmitglieder oder eben per Post senden. Wenn Sie die Sachen per Post schicken, dann sollten Sie das Paket mit einem Zeugen zusammen packen und eine Packliste machen, die Sie von dem Zeugen unterschreiben lassen. Einfach damit Sie einen Nachweis haben, was da versandt wurde.

Der Arbeitgeber muss Sie natürlich nicht bis zum 9.11. bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag am 31.10 endete. Zum Zurückbehaltungsrecht hat Tasti schon alles gesagt. Wenn alle Sachen aber beim Arbeitgeber sind, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Betrags.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)


Ich habe die Arbeitskleidung bereits abgegeben , und das der Satz kein Sinn macht weis ich .. weil was der manchmal von sich gibt macht sowieso kein sinn.
Wie gesagt ich habe die Kleidung etc abgegeben , habe sogar ein neues Schloss gekauft für den Spint.
Nun werde ich Abwarten , Zahlt er nicht geht es eh vor das Arbeitsgericht weil mich verarschen lassen tue ich nicht


Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von fb404506-70):
Wenn Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Vorgabe, Rückgabe der Arbeitsunterlagen am kommenden Freitag 9.11.2018 Sie dafür schützt, doch die Lohnrestzahlung zu erhalten, so glaube ich das eher nicht.
Dieser Absatz macht überhaupt keinen Sinn.

Tatsächlich ist es aber so, dass Sie verpflichtet sind, Unterlagen und Arbeitskleidung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehend an den Arbeitgeber zurückzugeben. Meiner Meinung nach schützt Sie auch die Krankschreibung nicht. Sie haben eine Bringschuld und müssen zusehen, wie Sie die Sachen zum Arbeitgeber kriegen, gegebenenfalls Bekannte fragen oder Familienmitglieder oder eben per Post senden. Wenn Sie die Sachen per Post schicken, dann sollten Sie das Paket mit einem Zeugen zusammen packen und eine Packliste machen, die Sie von dem Zeugen unterschreiben lassen. Einfach damit Sie einen Nachweis haben, was da versandt wurde.

Der Arbeitgeber muss Sie natürlich nicht bis zum 9.11. bezahlen, wenn der Arbeitsvertrag am 31.10 endete. Zum Zurückbehaltungsrecht hat Tasti schon alles gesagt. Wenn alle Sachen aber beim Arbeitgeber sind, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Betrags.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:
ich habe vor paar Tagen eine Email v meinem Chef erhalten , da ich meine Restliche Arbeitskleidung abgeben muss aber jedoch den Termin verschieben muss da ich mit Bandscheiben Problemen im Bett liege .


Zitat:

Ich habe die Arbeitskleidung bereits abgegeben , .....


Was denn jetzt? Abgegeben oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja hab sie abgegeben

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Dann gilt das in Antwort #4 gesagte:
"Wenn alle Sachen aber beim Arbeitgeber sind, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Betrags."

Und zwar auf den ausstehenden Lohn bis zur Kündigung zum 31.10.2018.
Ob er dir Urlaub auszahlen muss, den du nicht mehr nehmen konntest, wissen wir nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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