Angabe Arbeitsort im Arbeitsvertrag

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fupsi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 23x hilfreich)
Angabe Arbeitsort im Arbeitsvertrag

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitsort der Sitz der Firma XXX ist und
"zeitweise die Büroräume von Kunden der XXX, wenn es die Situation erfordert."

wie ist das dann zu werten?
Auf mich wirkt das, als könne der AG die Person dann ohne Absprache und Einschränkungen (auch) längere Zeit zum Kunden schicken, egal wo der Kunde sitzt.

Wie schätzt ihr das ein?
Die Person ist durchaus zu Reisetätigkeit bereit, aber dieser Passus liest sich nach mehr als nur Reisen und auch nicht danach als müsse der AG dies noch groß mit dem AN besprechen.

Muss der AN dann die Reise zum "Arbeitsort" und die Unterkunft selbst zahlen?

-- Editier von fupsi am 15.09.2015 13:36

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Deine Einschätzung ist vom Wortlaut der Bestimmung her durchaus drin. Ob es so gemeint ist, kann wohl nur ein Gespräch klären, über das es dann auch ein Protokoll geben sollte.

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