Liebe Leser
vor drei Jahren hatte ich wegen einer Trunkenheitsfahrt eine 10monatige Fahrsperre mit Entzug der Fahrerlaubnis auferlegt bekommen. Die Fahrerlaubnis habe ich seit zwei Jahren zurück.
Zur Zeit bewerbe ich mich für eine neue Stelle und würde gerne wissen, ob die Frage "sind gerichtliche Strafen gegen Sie ergangen?" im Bewerbungsbogen in meinem Falle mit "ja" beantwortet werden muss. Ich muss dazu sagen, dass in meinem Beruf das Führen von Fahrzeugen nicht zum Anforderungsprofil gehört.
Danke für eure Hilfe!
Thomas
Angabe Trunkenheitsfahrt in Bewerbungsbogen
6. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2010 | 09:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Angabe Trunkenheitsfahrt in Bewerbungsbogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. März 2010 | 09:38
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Die Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten, wenn Sie bei dem neuen Arbeitgeber kein Fahrzeug fahren werden. Dabei kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit an und nicht nur auf das Anforderungsprofil.
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
#2
Antwort vom 8. März 2010 | 08:16
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Dem kann ich mich nur anschließen.
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"Lukas 7,23"
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