Hallo an alle,
muss in einer Urlaubsbescheinigung unbedingt angegeben sein, wie hoch der Gesamturlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber für das laufende Jahr war? Oder reicht es, wenn in der Bescheinigung steht, wieviele Urlaubstage der Arbeitnehmer im laufenden Jahr bereits genommen hat?
Eigentlich geht es den neuen Arbeitgeber ja nicht wirklich was an, wie viele Urlaubstage man im alten Job vertraglich vereinbart hatte...
Angaben Urlaubsbescheinigung
23. Januar 2020
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Frage vom 23. Januar 2020 | 13:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben Urlaubsbescheinigung
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#1
Antwort vom 24. Januar 2020 | 09:01
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:Oder reicht es, wenn in der Bescheinigung steht, wieviele Urlaubstage der Arbeitnehmer im laufenden Jahr bereits genommen hat?
Ja, das reicht:
Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeberwechsel verpflichtet, dem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten Urlaub vorzulegen.
#2
Antwort vom 25. Januar 2020 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dankeschön
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#3
Antwort vom 25. Januar 2020 | 10:31
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Nein, das reicht nicht aus. Um den Urlaubsanspruch korrekt berechnen zu können, muss in der Urlaubsbescheinigung einiges mehr stehen. U.a. Wie hoch der Jahresanspruch ist und in welchem Zeitraum der Urlaubsanspruch entstanden ist. Das lässt sich im Netz bei vielen Quellen nachlesen.
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