Angeblich verspätet gemeldet....

14. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Angeblich verspätet gemeldet....

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Kündigung durch AG erhalten am 11.1.2006, fristgerecht zum Ende März.
Erster Gang zum AA am 13.1.2006 mit Ausweis und letztem Bewilligungsbescheid in der Tasche.
Die Dame "am Thresen" nimmt die Daten aus dem PA auf, schickt einen dann aber wieder weg mit der Aussage: "Kommen sie im Laufe der nächsten Woche nochmal wieder!" weil man die Kündigung nicht dabei hatte.

Nächster Gang zum AA am 17.1.2006, diesmal mit allen Unterlagen, Antrag wird entgegengenommen.

Jetzt heißt es, dass man ja das erste Mal erst am 17.1.2006 beim AA gewesen wäre, was zu spät ist, und verhängt eine Sperre von 7 Tagen.
Der Einwand, dass man am 13.1.2006 (Freitag der 13. - wie bezeichnend!) doch beim AA gewesen ist wird nicht gelten gelassen, da sich darüber angeblich nichts im Computer findet!
Die gute Frau hatte die Daten aus dem PA an diesem Freitag den 13. in ihren dämlichen Computer getippt!
Dazu kommt, dass der Antragsteller nicht allein beim AA war, sondern zwei "Zeugen" dabei hatte, die diesen Sachverhalt auch bestätigen können!
Interessiert niemanden, Meldung wäre verspätet erfolgt, also Sperrfrist.

Frage:
Was kann man dagegen unternehmen, denn man hat sich an die 3-Tages-Frist gehalten.

Hat da schon jemand Erfahrung mit und kann einen guten Tip geben?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sibse

du hast ja den bescheid über die sperre schriftlich, oder? leg widerspruch ein, begründe mit der rechtzeitigen vorsprache und den zeugen. bitte per einwurfeinschreiben. in zukunft NUR noch unterlagen abgeben mit schriftlicher bestätigung, dass du unterlagen eingereicht hast UND verlang höflich, aber bestimmt, einen *zettel* aus dem hervorgeht, herr oder frau xx war am um in der aa,zwecks blabla...


sunbee

sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
einen *zettel* aus dem hervorgeht, herr oder frau xx war am um in der aa,zwecks blabla...


@sunbee Schreiben die einem denn tatsächlich sowas aus? Und was ist, wenn sie es nicht machen? 'Laden' zusammenbrüllen? Chef verlangen? Sitzstreik machen, bis man den Zettel hat?

*wink*

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#3
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo nochmal,

wie sieht es denn mit dem Widerspruch aus?
Man schickt den an das zuständige AA - alles schön und gut.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass den die gleiche Sachbearbeiterin auf den Tisch bekommt, die auch den Antrag bearbeitet hat. Die wird den Widerspruch logischerweise ablehnen (was sollte sie auch sonst tun, war ja schließlich ihre Entscheidung....) - und dann? Klagen?

Noch eine Frage:
Kann mir jemand sagen, wonach sich die Dauer der Sperrzeit berechnet? Unabhängig davon, dass die Meldung beim AA fristgerecht erfolgte, würde mich das doch interessieren.

Gruß
Sibse

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Sibse, die Dauer der Sperrzeit bei verspäteter Meldung ist im SGB III festgelegt. Da gibts keine Abstufungen.

Wie kommst du darauf, dass der Widerspruch an diese Sachbearbeiterin geht?

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#5
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

@venotis

Naja, an wen geht denn so ein Widerspruch?
Ich kenne mich da so überhaupt nicht aus :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die haben doch noch mehr Mitarbeiter dort Sibse ;) (auch wenn einem das bei der Bearbeitungsdauer der Anträge manchmal nicht glaubwürdig erscheint)

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#7
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Die haben da mehrere Mitarbeiter? Ich dachte immer, dass das eher zu den "Urban Legends" gehört ;)

Spaß beiseite:
Ich dachte, dass so ein Widerspruch an die Sachbearbeiterin geht, die für einen zuständig ist?
Deshalb die vielleicht etwas dumme Frage.

-- Editiert von Sibse am 14.03.2006 15:26:21

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#8
 Von 
Lotte2001
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo zusammen,

hat denn ein Widerspruch in dem Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg? Oder wird der generell erstmal abgelehnt - weil nicht sein darf was nicht sein kann ...?
Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt?

Gruß
Lotte

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
hat denn ein Widerspruch in dem Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg?


Das kommt auf die Situation an. Da in dem Fall Zeugen dabei waren, ist der Fall zumindest nicht so aussichtslos, als wenn man gar niemanden hätte, der es bezeugen kann.

quote:
Oder wird der generell erstmal abgelehnt - weil nicht sein darf was nicht sein kann ...?


Kommt drauf an welche Argumente/Beweise/Nachweise man in dem Widerspruch bringt. Freilich reicht es nicht nur zu behaupten, dass man das was einem vorgeworfen wird nicht begangen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

ja, die stellen solche zettel aus, sie müssen. vor ein paar jahren, als ich a los war, hab ich um ne bestätigung gebeten, als die superfreundliche ( räusper) sachbearbeiterin nö sagte, sagte ich, dass ich auf dem stuhl sitzen bleib, bis sie so etwas ausstellt. sie grummelte zwar, hats dann aber getan
wenn man die courage nicht hat, kann man ja sagen, ich brauchs für meinen anwalt, für meine arbeit, für meinen eifersüchtigen man, frau...

quote:
etcDie haben doch noch mehr Mitarbeiter dort Sibse (auch wenn einem das bei der Bearbeitungsdauer der Anträge manchmal nicht glaubwürdig erscheint)



*kringeliglach*

@sibse

quote:
Die haben da mehrere Mitarbeiter? Ich dachte immer, dass das eher zu den Urban Legends gehört


*weiterlach*

nö, widersprüche erledigen andere sachbearbeiter. wenn der abgelehnt wird, gibt es als nächste instanz das sozialgericht. ist kostenlos und ohne anwaltzwang

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
als die superfreundliche ( räusper) sachbearbeiterin nö sagte, sagte ich, dass ich auf dem stuhl sitzen bleib,


Hatte ich doch mit dem Sitzstreik richtig vermutet. *schmunzel*

Also ich hab mir zum Glück nur 1 mal einen - dort persönlich abgegebeben - Widerspruch bestätigen lassen. Und den hab ich gleich 2 mal ausgedruckt. Stempel und Datum hat die dort an der Anmeldung draufgetan und das hat mir gereicht.

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#12
 Von 
little Lady_
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

@sibse,

warum hast du nicht gleich am selben Tag die Kündigung vorab durchgefaxt? Mit Text: hier vorab meine Kündigung. Wie mit Frau bla bla bla besprochen, werde ich diese nächste Woche persönlich vorbeibringen...Zumindest hättest du dann deinen Willen gezeigt, dass du nichts verpennt hast. Beim AA mußt du wirklich mit allem aufpassen, sonst hast du gleich eine Sperre. Ruhig hartnäckig sein, wie venotis...Was mich aber wundert, warum hat dich die Dame nächste Woche noch einmal bestellt??? Du hättest doch am nächsten Tag die Kündigung gleich bringen können, oder nicht??

-----------------
"little Lady_"

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