Angeblicher Diebstahl bei Taschenkontrolle im Einzelhandel

28. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Night0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblicher Diebstahl bei Taschenkontrolle im Einzelhandel

Hallo,

ich selbst arbeite im Einzelhandel in einem Supermarkt und komme an 5 Tagen in der Woche mit meinem Fahrrad zur Arbeit. Das Fahrrad selbst hat 2 zusätzliche Taschen und steht in Lager herum. Hier in dem Bereich ist eine Kamera installiert wo meine Fahrrad steht. In den Taschen selbst sind persönliche Sachen drinnen die ich brauche Falls mal was mit dem Fahrrad passiert(Flickzeug, Pumpe etc) Oder eine Regenhose oder ein zusätzlicher Pullover für den Winter. Am Abend nach der Arbeit wenn wir zu haben, habe ich manchmal kleine Einkäufe drinnen(Kassenbon ist bei mir immer vorhanden)
Meine Jacke selbst ist im Schrank drinnen wo wir uns in einem Umkleideraum umziehen.
Hier hat natürlich jeder Zugriff auf meinen Jacke. Gleiches gilt auch für mein Fahrrad wobei hier im Umkleideraum es keine Kameras gibt.

Jetzt könnte der Filialleiter, ein anderer Mitarbeiter oder vielleicht jemand von der Zentrale irgendwas in meiner Fahrradtasche reinmachen oder in meiner Jacke ohne das ich es selbst merke.
Ich selbst kontrolliere nicht immer ob da alles richtig ist in meiner Tasche.

Nur die Sache sieht so aus. Wie verhalte ich mich in dem Fall richtig wenn ich raus aus der Filiale gehe und ich kontrolliert werde, weil ein Verdachtsfall besteht.
Und nehmen wir mal an die finden was in meiner Fahrradtasche oder in meiner Jacke, dass ich nicht bezahlt habe obwohl ich diesen Schokoriegel nicht reingemacht habe.

Und was auch wichtig ist, welche Rechte habe ich in dem Fall?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ._.'

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Hallo,

1. Rückfrage: Habt ihr die Möglichkeit eure Sachen einzuschließen? Wenn nein, warum nicht? Was macht ihr dann mit Wertgegenständen wie Handy und Geldbörse während der Arbeit?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zur Taschenkontrolle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rechtsfragen-der-mitarbeiterkontrolle-23-taschenkontrollen-und-persoenliche-durchsuchungen_idesk_PI42323_HI893167.html

Wenn dir also einer einen Diebstahl unterschieben will, sieht es gar nicht gut aus.
Ein Recht auf einen abschließbaren Spind gibt es nicht (mehr) - fürs Abschließen muss du selbst sorgen:
Ob AN einen Anpruch auf einen abschließbaren Spind haben, scheint so ganz sicher nicht zu sein.
Ja lt. https://www.deurag.de/blog/diebstahl-am-arbeitsplatz/
Nein lt. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitsstaettenverordnung-aus-fuer-den-abschliessbaren-spind-1.3174118

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Night0):
Und nehmen wir mal an die finden was in meiner Fahrradtasche oder in meiner Jacke, dass ich nicht bezahlt habe obwohl ich diesen Schokoriegel nicht reingemacht habe.

Und was auch wichtig ist, welche Rechte habe ich in dem Fall?

1. zu schweigen
2. das Gegenteil zu beweisen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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