Hallo,
ich habe die letzten drei Wochen in einem Kiosk auf Minijob Basis gearbeitet. Der Besitzer hat zum einem verwehrt den Mindestlohn zu zahlen, was ich aber mehr oder weniger hin genommen habe.
Jetzt hat er aber zum zweiten Mal mir unterstellt, dass Geld aus der Kasse fehlen würde, was definitiv nicht der Fall ist. Er hat mir nicht die Möglichkeit gegeben das selber nach zu rechnen, bzw es zu kontrollieren und möchte, dass ich ihm die angeblich fehlenden 100€ nachzahle. Freunde von mir haben mor geraten das auf keinen Fall zu tun und es im schlimmsten Fall drauf ankommen zu lassen. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren und bin ich überhaupt im Recht wenn ich ihm nichts zahle?
Angebliches Fehlen von Geld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich würde so schnell wie möglich den Job wechseln. Alleine wegen dem Mindestlohn. Auf seine Einlassungen mit 100EUR nicht eingehen.
Droht er mit Anzeige, kann man ja mal dezent antworten, dass er sich das gut überlegen sollte, weil da eben auch die Bezahlung zur Sprache kommen wird. Aber nicht zuerst mit diesem Argument kommen. Immer aus der Defensive heraus agieren.
Wenn der AG dir schon nicht den Mindestlohn zahlt, dürfte er dir auch wohl kaum ein Mankogeld zahlen.
Das aber wäre die Voraussetzung dafür, wenn er von dir Kassendifferenzen erstattet bekommen will.
Du solltest also zuerst deinen AV lesen, sofern du eine schriftliche Fassung überhaupt hast.
Wenn du keine Mankogeld - den Begriff kannst du googeln - bekommst: Forderung bestreiten.
Zudem: Wieso willst du auf den Mindestlohn verzichten? Der steht dir zu.
Daneben wäre freilich von Interesse, wie es zu der Feststellung des Mankos kommt. Boniert anders als Kassenbestand? Behauptung des AG nach eigener Zählung??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Moin, schon 2x in den 3 Wochen?ZitatJetzt hat er aber zum zweiten Mal mir unterstellt, :
Insgesamt 100,-?
Wie viele Stunden täglich hast du dort gejobt?
Es bleibt bei der Antwort von blaubär. Wenn der Arbeitgeber kein sogenanntes Mankogeld zahlt, dann muss ein Mitarbeiter auch nichts erstatten. Er haftet nicht für die Kasse.
Ich kann dir nur raten dor aufzuhören. Viele Arbeitgeber zahlen den Mindestlohn oder mehr. Jede Reinigungskraft verdient mehr. Ansonsten ist das was vorher geschrieben wurde korrekt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
30 Antworten