Angelegenheiten/Informationen

11. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Thiseved
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angelegenheiten/Informationen

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage und ich hoffe, daß ich mir da vielleicht mal ein wenig weiterhelfen könnt.

Darf der Arbeitgeber über Angelegenheiten die einen selber betreffen mit anderen Mitarbeitern sprechen? Einfach Angestellte, die mit dieser Angelegenheit eigentlich nichts zu tun haben.

Schon einmal vielen vielen Dank.

LG


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Vielleicht ja, vielleicht auch nein... tendentiell eher ja, wenn es irgendwas mit der Firma zu tun hat.

Kommt aber darauf an, um was es eigentlich geht.

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#2
 Von 
Thiseved
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um verschiedene Sachen wie z.B. Arbeitszeiten, Urlaub, Tätigkeiten oder sogar Abmahnung. Also eigentlich alles Dinge, die sich auf die Firma beziehen. Ganz besonders die Punkte veränderte Tätigkeiten und an angedrohte Abmahnung sind doch Punkte, die erst einmal niemand anderen etwas angehen dürften, als den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du nennst alles personenbezogene Informationen, die nur die unmittelbar Betroffenen angehen.
Also NEIN, der Chef darf darüber nicht mit anderen, unbeteiligten MA reden, BR evtl. ausgenommen

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#4
 Von 
Thiseved
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben, das sind alles normale Angestellte. Kein Personaler oder so.

Genau das habe ich mir gedacht. Was genau kann ich denn dagegen tun?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Als erstes erscheint es sinnvoll, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er bitte nicht mit Dritten über Ihre Angelegenheiten reden soll.

Rechtlich liegt hier mutmaßlich ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, aber wie können Sie das beweisen? Ohne Nachweis wäre z.b. eine Anzeige ziemlich sinnlos.

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Haben die betreffenden AN wirklich nichts mit den einzelnen Angelegenheiten zu tun?

Sollte es sich um die Kollegen aus der eignen Abteilung handeln, dann könnte tatsächlich ein Bedürfnis des AG bestehen mit diesen über die aufgezählten Themen zu sprechen, wenn z.B. es um die Abklärung Urlaubzeiten, Vertretungen während des Urlaubs, veränderte Verteilung der Arbeitszeiten, eine Änderung der Tätigkeiten, Eruierung von evtl. Pflichtverletzungen zum Ausspruch einer Abmahnung, etc. geht. Sprich man muss wissen, ob es evtl. doch einen Grund für derartige Gespräche geben könnte.

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