Guten Tag,
ich habe am 30.10. einen Minijob bei einem Unternehmen begonnen. Am darauffolgenden Montag (03.11.) wurde ich aufgrund eines Vorfalls per E-Mail informiert, dass eine schriftliche Kündigung veranlasst worden sei.
Ich habe nachgefragt ob das heißt, dass ich vorerst freigestellt bin, damit ich im Fall der Fälle etwas schriftliches habe. Als Antwort kam nur eine Bestätigung der Freistellung, ohne zeitliche Eingrenzungen.
Da in der ersten Woche keine Kündigung bei mir einging, ging ich davon aus, dass sie sich verzögert oder irgendwo liegengeblieben ist. Nun ist jedoch der Monat vorbei, ohne dass eine Kündigung zugestellt wurde. Stattdessen wurde mir jetzt das volle Monatsgehalt überwiesen.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Unternehmen dies spätestens zum Monatsende bemerkt und mir die Kündigung Anfang Dezember zugeht. Nun nehme ich allerdings an, dass ich da in eine Lücke reingerutscht bin und keiner merkt, dass ich da noch arbeite?
Meine Frage:
Darf ich das überwiesene Gehalt einfach behalten und monatelang einkassieren, solange keine wirksame Kündigung vorliegt?
Oder sollte ich dem Arbeitgeber bescheid geben, dass ich noch keine Kündigung erhalten habe?
Angemeldete Kündigung ist nicht gekommen
28. November 2025
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Frage vom 28. November 2025 | 13:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angemeldete Kündigung ist nicht gekommen
#1
Antwort vom 28. November 2025 | 13:51
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 19x hilfreich)
Hat man denn seine Arbeitsleistung weiter angeboten oder seid der Mail zur Freistellung nicht mehr?
Seht in der Mail, dass man freigestellt ist aufgrund der Kündigung, also gibt es einen Kausalzusammenhang?
Immerhin gobt es keine Kündigung, so dass man eigentlich auch keine Freistellung hätte..
#2
Antwort vom 28. November 2025 | 13:59
Von
Status: Heiliger (20219 Beiträge, 7319x hilfreich)
Zitat :Darf ich das überwiesene Gehalt einfach behalten
Die Ankündigung einer Kündigung ist rechtlich ein Nichts. Du bist freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge. Wenn du das nachweisen kannst. Wenn die Kündigung nicht zugestellt worden ist, bist du nach wie vor unter Vertrag.
Eigentlich solltest du das Geld fröhlich einsacken können. Denn es ist Sache des AG dich freizustellen, ebenso die Kündigung.
Nun klingt 'aufgrund eines Vorfalls' eher nach fristloser als nach ordentlicher Kündigung. Für die Fristlose ist das Zeitfenster von 14 Tagen vorüber, bleibt noch die ordentliche Kündigung bzw. die Kündigung in der Probezeit, sofern eine vereinbart worden ist.
Ich würde den AG nicht auf die Kündigung ansprechen, wohl aber auf die Dauer der Einstellung.
Das kann noch spannend werden.
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#3
Antwort vom 28. November 2025 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Seht in der Mail, dass man freigestellt ist aufgrund der Kündigung, also gibt es einen Kausalzusammenhang?
Ich habe am Wochenende nach dem Vorfall eine Stellungsnahme an die Chefin geschickt. In dieser habe ich extra betont, dass ich weiterhin willig bin zu arbeiten soweit dies möglich ist.
Darauf hin kam eine Antwort, dass sie sich trotzdem entschieden haben das Arbeitsverhältnis zu beenden (da es in keiner anderen Filiale eine Stelle frei ist zu der ich wechseln kann - was eine Lüge/Ausrede der AG Seite ist)
Da in dieser Email nichts von Freistellung stand habe ich speziell nachgefragt ob ich für die Zeit bis die Kündigung hier ist, und die zwei Wochen Kündigungsfrist freigestellt bin.
Diese Frage wurde nur mit einer kurzen Zeile bejaht, damit ich mich auf die "Arbeitssuche konzentrieren kann".
#4
Antwort vom 28. November 2025 | 16:13
Von
Status: Unbeschreiblich (40235 Beiträge, 6552x hilfreich)
d.h. JA, du bist freigestellt. Der Nachweis liegt dir vor.Zitat :Diese Frage wurde nur mit einer kurzen Zeile bejaht, damit ich mich auf die "Arbeitssuche konzentrieren kann".
Also melde dich --arbeitsuchend-- bei der Arbeitsagentur...bzw. beim JC.
Und such dir was Neues.
Du hast deinen vereinbarten Lohn/Gehalt für den Monat November erhalten. Eine Kündigung in Schriftform liegt nicht vor.
Du arbeitest nicht, sondern bist nachweislich freigestellt und wirst bezahlt. Du bist noch Beschäftigter bei AG X.Zitat :und keiner merkt, dass ich da noch arbeite?
Wann der AG/Lohnbüro das merkt und was er draus macht, kannst du abwarten. Eine Kündigung geht nicht rückwirkend.
Wie viele Tage hast du dort gearbeitet?
#5
Antwort vom 28. November 2025 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34430 Beiträge, 17800x hilfreich)
Darf ich das überwiesene Gehalt einfach behalten und monatelang einkassieren, solange keine wirksame Kündigung vorliegt? Selbstverständlich - wenn der AG Ihnen keine Arbeit zuweist, ist das sein Problem. Und wenn er vergisst, Ihnen eine Kündigung zuzuschicken, ist das auch sein Problem.
Oder sollte ich dem Arbeitgeber bescheid geben, dass ich noch keine Kündigung erhalten habe? Nein.
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