Angestellt als Nachhilfelehrer, Vergütung

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Angestellt als Nachhilfelehrer, Vergütung

Hallo!

Wenn ich als angestellter Nachhilfelehrer immer zu fixen Zeiten arbeite (Einzelunterricht), dann aber mal ein Kind krank ist oder aus anderem Grunde nicht kann (Schulveranstaltung etc.), muss mein Arbeitgeber mich für die Zeit bezahlen? Eigentlich wäre das ja fixe Arbeitszeit.

Wenn ja, macht es SInn, ihn darauf anzusprechen? Ich habe Angst, dass mir dann der Rausschmiss droht..

Warum wurde jetzt der falsche Thread gelöscht?

Dankeschön

LG

Flum

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich als angestellter Nachhilfelehrer immer zu fixen Zeiten arbeite (Einzelunterricht), dann aber mal ein Kind krank ist oder aus anderem Grunde nicht kann (Schulveranstaltung etc.), muss mein Arbeitgeber mich für die Zeit bezahlen?

Ja.
Der Arbeitgeber kann Ihnen dann natürlich auch eine andere Arbeit zuweisen.

Zitat:
Wenn ja, macht es SInn, ihn darauf anzusprechen? Ich habe Angst, dass mir dann der Rausschmiss droht..

Wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt (weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter), dann hat man ohnehin nur geringen Kündigungsschutz. Ob man sich dann beim Arbeitgeber unbeliebt machen möchte, muss man selbst entscheiden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Sollte noch nicht abgeschickt werden, was stimmt hier nicht?

-- Editiert von Flum2 am 13.11.2017 01:01

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Habe ich auch Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß/wusste? Mir wurden dadurch 24€ weniger vergütet... Hinzu kommt, dass ich auch nicht bezahlt werden soll, wenn ein Schüler spontan mal nicht kann, kann mich darauf also nicht einmal einstellen. Finde ich schon arg, insbesondere da ich auf jeden Cent angewiesen bin.

Wir haben bisher nur Minijobber als Arbeitnehmer. Schade, denn das Risiko des Jobverlustes kann ich nicht tragen, da ich mich bei Arbeitslosigkeit selbst durchschlagen muss. Dann muss ich wohl damit leben, dass ich für manche fixen Arbeitszeiten nicht vergütet werde

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Habe ich auch Anspruch darauf, wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß/wusste? Mir wurden dadurch 24€ weniger vergütet.

Wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß, dass ein Schüler nicht gekommen ist - wieso zahlt er dann 24€ weniger?
Aus der Tatsache, dass der Arbeitgeber weniger zahlt, kann man doch schließen, dass der Arbeitgeber davon weiß ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Es geht darum, dass er nicht weiß, dass er mich dafür entlohnen müsste. Dh. er hatte nicht die Möglichkeit, mich anderweitig einzusetzen. Kann ich ihn im Nachhinein darauf hinweisen, dass er mich bezahlen müsste?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Es geht darum, dass er nicht weiß, dass er mich dafür entlohnen müsste.

Irrelevant. Unternehmerische Inkompetenz fällt hier dem Arbeitgeber zur Last, nicht dem Arbeitnehmer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Wir haben bisher nur Minijobber als Arbeitnehmer.


Auch die haben dieselben Rechte.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Es geht darum, dass er nicht weiß, dass er mich dafür entlohnen müsste. Dh. er hatte nicht die Möglichkeit, mich anderweitig einzusetzen. Kann ich ihn im Nachhinein darauf hinweisen, dass er mich bezahlen müsste?

Schwierig.
Denn der Arbeitnehmer hätte dem Arbeitgeber schon Bescheid geben müssen "Mein Schüler ist nicht gekommen, was soll ich jetzt tun?".
Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit bezahlen - aber der Arbeitgeber kann halt auch erwarten, dass der Arbeitnehmer während der bezahlten Arbeitzeit dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Arbeitskraft anbietet.
Wenn der Arbeitnehmer also bei Ausbleiben des Schülers einfach eigenmächtig nach Hause gegangen ist ohne vorher beim Arbeitgeber nachzufragen und die Arbeitskraft anzubieten, könnte es mit einer nachträglichen Bezahlung schwierig werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Mich wundert das hier irgendwie. Normalerweise sind Nachhilfelehrer freie Mitarbeiter (sog. Dozentenvertrag). Dafür spricht auch der Stundenlohn. Und in diesen Verträgen steht immer drinne, dass nur gleistete Stunden bezahlt werden.

wirdwerden

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#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mich wundert das hier irgendwie. Normalerweise sind Nachhilfelehrer freie Mitarbeiter (sog. Dozentenvertrag). Dafür spricht auch der Stundenlohn. Und in diesen Verträgen steht immer drinne, dass nur gleistete Stunden bezahlt werden.

wirdwerden


Freier oder fester Mitarbeiter ist egal. Das Nichterscheinen des Schülers ist das unternehmerische Risiko der Arbeitgebers. Wenn der seinen (festen oder freien) Mitarbeitern sagt, dass sie sich für 14-15 Uhr bereithalten sollen, hat er auch den vereinbarten Lohn zu entrichten. Es steht ihm ja im Übrigen auch frei, mit seinen Kunden zu vereinbaren, dass diese nicht abgesagte Stunden bezahlen müssen, auch wenn sie nicht erscheinen. Oder er vereinbart mit seinen Arbeitskräften, dass diese eben das Lager aufräumen, wenn kein Schüler kommt. Oder er bezahlt sie halt dafür, dass sie im Garten die Sonne genießen - die Entscheidung des Arbeitgebers.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Sehe ich im Prinzip auch so.
Nur dass hier der Mitarbeiter (bildlich gesprochen) die Sonne im Garten genossen hat, obwohl der Arbeitgeber ihn (ebenfalls bildlich) zum Aufräumen ins Lager geschickt hätte, wenn er denn durch den Arbeitnehmer vom Ausbleiben des Schülers informiert worden wäre. D.h. ein Einverständnis des Arbeitgebers, die Sonne im Garten bezahlt(!) zu genießen, war nicht vorhanden.
Ich denke immer noch, dass der Mitarbeiter erst hätte fragen müssen ("Der Schüler ist nicht gekommen, wie soll ich die bezahlte Zeit nutzen?")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich würde aus pragmatischen Gründen die Vergangenheit selbige sein lassen und einfach mal blöd nachfragen, warum der AG die Stunden nicht bezahlt hat. Wenn er dann sagt, man hätte nicht gearbeitet, würde ich ihn darauf hinweisen, dass er die Arbeitskfraft aber bestellt hat und man sich deshalb die Zeit freigehalten hat und fragen, wie er sich die Meldung in Zukunft vorstellt - und das dann so machen. Ein Lohnverzicht ist aber nicht akzeptabel.

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#13
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Oh, ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis. Was wäre, wenn der das nicht grewusst hätte, war nur eine hypothetische Frage. Er HAT gewusst, dass die Schüler nicht kommen werden.

1x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Leider erhielt ich bis hierhin keinen Arbeitsvertrag, nur einen Personalfragebogen. Ich vermute stark, dass man mir auch keinen Urlaub geben wollen wird. Wenn ich den nicht bekomme, bin ich wirkllich raus. Wenn ich Nachhilfe regulär gebe, muss ich 20% meines Einkommens an die Rentenversicherung abtreten. Das ist horrend... Außerdem konnte ich hier meine Fähigkeiten als Nachhilfelehrerin unter Beweis stellen - das geht anderswo nicht. Da falle ich nur durch mein recht schlechtes Abitur auf. Die haben mir eben die Chance gegeben, mich anderweiig zu bewähren.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Leider erhielt ich bis hierhin keinen Arbeitsvertrag, nur einen Personalfragebogen. Ich vermute stark, dass man mir auch keinen Urlaub geben wollen wird. Wenn ich den nicht bekomme, bin ich wirkllich raus. Wenn ich Nachhilfe regulär gebe, muss ich 20% meines Einkommens an die Rentenversicherung abtreten. Das ist horrend... Außerdem konnte ich hier meine Fähigkeiten als Nachhilfelehrerin unter Beweis stellen - das geht anderswo nicht. Da falle ich nur durch mein recht schlechtes Abitur auf. Die haben mir eben die Chance gegeben, mich anderweiig zu bewähren.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Nachhilfe regulär gebe, muss ich 20% meines Einkommens an die Rentenversicherung abtreten.

Von Ihrem Einkommen doch nur 10%, der Rest ist der Arbeitgeberanteil.

Ich muss aber nochmal Antwort #9 aufgreifen. Wenn Sie noch gar keinen Vertrag haben, dann scheint ja noch nicht geklärt zu sein, welchen Status Sie überhaupt haben (sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter / Dozent). Davon hängt viel ab. Die meisten Antworten hier beziehen sich auf den Fall, dass Sie sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind (weil Sie selbst von "angestellt" schrieben). Das scheint mit jetzt aber auch fraglich zu sein.
Haben Sie denn schon mal Lohn bekommen? Wie wurde der abgerechnet?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Es war fest ausgemacht, dass ich im Minijob arbeite.
Ich habe ihnen erklärt, dass ich nicht das Geld habe, knapp 20% meines Einkommens an die Rentenversicherung abzudrücken - der Stundenlohn wäre nämlich gleich gewesen, ob Freiberufler oder Minijobber. Demnächst soll mein Vertrag auch in Teilzeit geändert werden - ich frage mich ja, ob die das so verstanden haben, dass ich dann freiberuflich arbeite... wird nicht passieren. Dann liege ich wieder nur knapp überm Mindestlohn kurzfristig Beschäftiger.
Aber man ging auch davon aus, dass ich als Studentin in einer Arbeitslosenmaßnahme stecke, vielleicht gerät da generell einiges durcheinander...
Danke für den Tipp, dann lasse ich mir das schriftlich versichern und lege ansonsten die Arbeit nieder.
Eine Überschuldung wegen irgendwelcher dämlichen Rentenversicherungsbeiträge sehe ich mal überhaupt nicht ein.
Die Eltern bezahlen ,mehr als dreimal das, was ich an Lohn erhalte. Aber da steckt eben ein Unternehmen hinter - wenn ich so viel nehme, finde ich keine Kunden.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Es war fest ausgemacht, dass ich im Minijob arbeite.
Ich habe ihnen erklärt, dass ich nicht das Geld habe, knapp 20% meines Einkommens an die Rentenversicherung abzudrücken - der Stundenlohn wäre nämlich gleich gewesen, ob Freiberufler oder Minijobber. Demnächst soll mein Vertrag auch in Teilzeit geändert werden - ich frage mich ja, ob die das so verstanden haben, dass ich dann freiberuflich arbeite... wird nicht passieren. Dann liege ich wieder nur knapp überm Mindestlohn kurzfristig Beschäftiger.
Aber man ging auch davon aus, dass ich als Studentin in einer Arbeitslosenmaßnahme stecke, vielleicht gerät da generell einiges durcheinander...
Danke für den Tipp, dann lasse ich mir das schriftlich versichern und lege ansonsten die Arbeit nieder.
Eine Überschuldung wegen irgendwelcher dämlichen Rentenversicherungsbeiträge sehe ich mal überhaupt nicht ein.
Die Eltern bezahlen mehr als dreimal das, was ich an Lohn erhalte. Aber da steckt eben ein Unternehmen hinter - wenn ich so viel nehme, finde ich keine Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich habe noch niemals - weder als Schüler noch als Tutor für Schüler, Studenten oder später als freiberuflicher Coach und noch später als Angestellter irgendjemand kennen gelernt, der mein Abiturzeugnis sehen wollte. Oder mein Uni-Diplom. Oder sonstwas.

Es ging darum, wieviel es kosten mag (und Leute sind durchaus bereit, für gute Schulungen gutes Geld zu bezahlen) und natürlich während der Nachhilfe oder Schulung, ob ich das notwendige Wissen vermitteln konnte. Aber mein Abi-Zeugnis schlummert seit VIELEN Jahren unbesehen in einer Klarsichthülle in einem Ordner weeeeeit hinten im Schrank.Ich glaube, ich hab das das letzte Mal bei der Immatrikulation gebraucht.

1x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Schon wieder was passiert... man hatte mir zugesagt (und ich Depp mich natürlich darauf verlassen), dass ich bis Anfang des Jahres 20h pro Woche arbeiten könne. Benötige das Geld ja dringend. Jetzt der nächste Hammer - wegen einer Univeranstaltung, die über mehrere Wochen geht, will man mir errst im April weitere Nachhilfekinder geben. Aktuell bin ich damit bei einem Zehntel des Pensums, das ich benötige, um mich damit zu finanzieren. Den Rest darf ich dann wieder mit Jobben in stupiden Jobs zubringen, für die ich Verträge habe, nach denen mir z.B. keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusteht. Ist es nicht verrückt, das einfach mitzumachen?

2x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Entschuldigung, aber was war daran bitte wirr?

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Ist es nicht verrückt, das einfach mitzumachen?

Ja das ist es eindeutig.
Aber es gibt immer noch genug Irre die das halt mitmachen ...



Zitat (von Flum2):
Entschuldigung, aber was war daran bitte wirr?

Na, der letzte Post

Und der Gesamteindruck lässt auch etwas unstrukturiertes handeln erkennen. Am 15.11.2017 will man noch die Arbeit niederlegen, heut beklagt man sich das man fast keine mehr hat ...


Eventuell erst mal darüber klar werden, was man will. Und das dann nicht jede Woche ändern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es ist ja bis heute nicht mal der Status des "Arbeitsverehältnisses" geklärt. Die 20% für die Rentenkasse sowie die 24 Stunden pro Unterrichtsstunde sprechen für eine freiberufliche Dozententätigkeit. Das sind so in etwa die Preise, die zur Zeit da gezahlt werden. Und solange man das nicht weiss, weiss man auch nicht, welche Rechte existieren. Dozenten bekommen etwa je nach Institut zwischen 15 und 25 €. Im höheren Bereich sind eventuelle Ausfälle mit vergütet, im niedrigeren Bereich nicht, sofern der Grund für den Ausfall nicht von dem Dozenten zu vertreten ist. Steht so in vielen Verträgen, auch von den Unis ausdrücklich drinne. Und einfach mal sagen, man möchte in Zukunft doch lieber als geringfügig Beschäftigte arbeiten, das läuft doch gar nicht. Dann müsste der Anbieter (Bildungsträger) nämlich 30% mehr leisten, womit wir dann schon im Stundenlevel von lehrenden Vollakademikern an einer Hochschule sind. Und das ist hier der Fragesteller ja nun wirklich nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Ne, so war das nicht. Ich war froh, dass dieses Unternehmen mich regulär eingestellt hat, damit ich eben nicht monatlich 20% meines Einkommens rausschmeißen muss. Mit 12€/h bin ich voll zufrieden, aber mittlerweile wurde mir mitgeteilt, man sei der Ansicht, dass ich nur Grundschulkinder unterrichten könne, weil meine Deutschnoten im Abitur besch..eiden waren, also wird mittlerweile doch Wert auf mein Abiturzeugnis gelegt. Dass - bedingt durch nicht minder bescheidene Rahmenbedingungen - nachweislich keine einzige Note auf diesem Zeugnis repräsentativ ist, was anfänglich Zustimmung fand, wird mittlerweile ignoriert. Auch mein Angebot, einen Eignungstest zu durchlaufen, wurde ignoriert. Ich habe keine Ahnung, warum ich an dem Job noch festhalte... immerhin müsste allein mein Gewissen dadurch belastet werden, dass die Eltern mittlere zweistellige Beträge für eine Stunde zahlen, obwohl Lehrer und Übergeordnete, die Lehrpläne für uns erstellen, die wir als referenziell qualifiziert eingestellt haben, nicht einen einzigen auch nur rechtschreibtechnisch, geschweige denn grammatikalisch einwandfreien Satz hinkriegen. Da fühle ich mich mies, dort überhaupt als Nachhilfelehrerin zu arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn Du regulär angestellt bist, dann hast Du doch Sozialabzüge für Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung. Dann müssen doch nicht zusätzlich 20% in die Rentenkasse eingezahlt werden.

Du hast also bisher immer noch nicht Dein Arbeitsverhältnis geklärt?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

By the way:

Zitat:
also wird mittlerweile doch Wert auf mein Abiturzeugnis gelegt. Dass - bedingt durch nicht minder bescheidene Rahmenbedingungen - nachweislich keine einzige Note auf diesem Zeugnis repräsentativ ist, was anfänglich Zustimmung fand, wird mittlerweile ignoriert.

Bei einem Vorstellungsgespräch bei einem der größten deutschen Konzerne wurde mir mal folgendes gesagt:
Man lasse sich auch von Universitätsabsolventen (mit Diplom, Master, Promotion) stets das Abiturzeugnis zeigen. Die Diplomprüfungsnoten seien zu sehr die persönliche Meinung des Professers, die Note der Abschlussarbeit hänge zu sehr vom Thema der Arbeit ab. Das Abiturzeugnis sei das letzte Zeugnis eines Akademikers, welches halbwegs repräsentativ und neutral ausfällt, weil sich darin die Meinungen von vielen Lehrern abbilden.

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