Angst vor Arbeitszeitkürzung bei nicht vorhandenem Arbeitsvertrag

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Angst vor Arbeitszeitkürzung bei nicht vorhandenem Arbeitsvertrag

Hallo,

folgendes Problem: Ich Arbeite nun seit ca. 2 Jahren in einer Firma auf Teilzeitbasis. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Ich arbeite im Schnitt 5-6 Tage die Woche á 5h und komme im Monat auf 100-120h.

Das Problem ist, dass ich seit September 2018 Urlaubsgeld hinterherrenne für von mir genommenen Urlaub. Eine kleine Teilsumme habe ich bereits erhalten aber auch einen genauen Überblick darüber wie viele Urlaubstage ich noch habe bzw. noch zu vergüten sind gibt es nicht.

Ich denke aber, dass ich noch nichtmal die Urlaubstage aus 2017 vollständig aufgebraucht habe.

Wollte meinem Chef jetzt eigentlich mit Anwalt drohen, habe mich aber doch nicht getraut und ihn nur ganz normal "erinnert" per Whatsapp. Er hat es gelesen aber keine Reaktion.

Meine Angst ist, dass wenn ich ihm mit dem Anwalt komme er einfach meine Schichten auf 2 Tage die Woche kürzt oder so ähnlich.

Könnte ich dann irgendetwas dagegen tun rechtlich? Anhand der Gehaltsabrechnungen sieht man ja wie viel Stunden ich sonst im Durchschnitt gearbeitet habe. Oder habe ich ohne Arbeitsvertrag keine Chance dann irgendwie dagegen anzugehen?

Ich danke euch schon jetzt für euren Rat.

Julius

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.

Aber sicher gibt es den.
Sonst hätte man ja auch keinen Anspruch aut Lohn ...



Zitat (von Antares51):
einen genauen Überblick darüber wie viele Urlaubstage ich noch habe bzw. noch zu vergüten sind gibt es nicht.

Dann mach doch mal einen?



Zitat (von Antares51):
Meine Angst ist, dass wenn ich ihm mit dem Anwalt komme er einfach meine Schichten auf 2 Tage die Woche kürzt oder so ähnlich.

Kann passieren.
Wie gut man sich dann dagegen wehren kann, kommt darauf an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen hat.
Bei mehr als 10 Mitarbeitern hat man Kündigungsschutz, darunter kaum.



Bekommt man regelmäßige Lohnabrechnungen?
Mit Stundenanzahl?




-- Editiert von Harry van Sell am 04.02.2019 23:20

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du hast einen mündlichen und unbefristeten Arbeitsvertrag und damit gelten auf jeden Fall die für alle gültigen Gesetze. Mit dem Anwalt zu drohen, halte ich für keine gute Idee, erstens weil das Arbeitsklima dann vollends versaut ist, weil ein Anwalt dich teuer kommt (den zahlst du alleine) und weil ein Anwalt am besten auch einen klaren Auftrag benötigt, was er soll und was nicht (Globalaufträge besser nicht!). Mit dem RA drohen - und dann auch Ernst machen - ist gewiss das allerletzte Mittel und nur sinnvoll, wenn die Aussicht auf Erfolg hoch ist. Das scheint mir aber noch gar nicht ausgemacht zu sein.
Den Urlaubsanspruch 2017 kannst du wohl knicken, wenn nicht besondere Umstände gegeben sind, dass du ihn nicht nehmen konntest - lange Zeiten der AU etwa. Das wäre extra darzustellen und zu erörtern. Einfach Urlaub nicht genommen zu haben, wird nicht reichen. Auch musste dich der AG nicht eigens darauf aufmerksam machen.
Meinst du wirklich Urlaubsgeld im Sinne eines 'Taschengeldes für den Urlaub', das manche AG zusätzlich zum Urlaubsentgelt zahlen, also oben drauf auf die Lohnfortzahlung bei Urlaub? Dann frage ich mich, woher dein Anspruch kommt bei einem mündlichen Arbeitsvertrag. Allenfalls könnte der Anspruch daher rühren, dass alle anderen MA im Betrieb Urlaubsgeld erhalten, mutmaße ich Mal.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Hallo,
Könnte ich dann irgendetwas dagegen tun rechtlich? Anhand der Gehaltsabrechnungen sieht man ja wie viel Stunden ich sonst im Durchschnitt gearbeitet habe. Oder habe ich ohne Arbeitsvertrag keine Chance dann irgendwie dagegen anzugehen?


Konkludent kam natürlich ein Arbeitsvetrag zustande. Nachweislich durch Gehaltsabrechnung und Lohnzahlung.

Am Sonsten wird es schwierig, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen. Auch ich rate davon ab, eine provokative Schiene zu fahren. Da stimme ich den Vorrednern bei.

-- Editiert von Spejbl am 05.02.2019 11:31

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und dass in so kurzer Zeit.

Also es gibt höchstens einen mündlichen Arbeitsvertrag. Bezahlt wird nach geleisteten Stunden.
Wie viele Urlaubstage ich noch habe wollte mein Chef beim Steuerberater erfragen hab aber bis heute keine Antwort bekommen.

Es sind ca. 40 Mitarbeiter in der Firma und ich erhalte regelmäßig Lohnabrechnungen mit Stundenzahl.

Und sorry ich meinte Urlaubsentgelt und nicht Urlaubsgeld.

Das Arbeitsklima ist sogesehen eigentlich gut also innerhalb der Mitarbeiter. Chef ist während meiner Arbeitszeiten nur selten da wäre also eigentlich nicht schlimm und er ist sowieso sehr cholerisch und immer am Meckern. Das Verhältnis ist eh schon im Keller.

Also verstehe ich das richtig, dass ich anhand der Lohnabrechnungen darauf bestehen kann weiterhin in ähnlichen zeitlichen Rahmen eingesetzt zu werden?

Und bezüglich der Anwaltskosten: Ich dachte immer wenn man vorher eine Frist setzt, und der Gegner innerhalb dieser seiner Pflicht nicht nach kommt man dann einen Anwalt einschaltet er auch die Kosten dessen tragen muss. Da ich ja im Recht bin und meine Urlaubsabgeltung für Urlaub der ein halbes Jahr zurückliegt einfach nicht erhalte.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Für das Arbeitsgericht benötigt man in 1. Instanz keinen RA.
Und die RA-Kosten bleiben bei dir hängen.
Da du einen mündlichen AV hast, ist dein Urlaubsanspruch auch klar: nach BUrlG 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 bei einer 6-Tage-Woche, so oder so halt 4 Wochen.
Bleibt also zu fragen, wie viele U-Tage du 2018 genommen hast. Diese Zeit sollte dir bezahlt worden sein. Wenn du deinen U-Anspruch nicht ausgeschöpft hast, kannst du den Rest noch bis Ende März beantragen.
Solltest du Urlaub genommen, die Zeit aber nicht bezahlt bekommen haben, kannst du dies selbst beim Arbeitsgericht geltend machen. Bei der Formulierung des Antrags hilft dir ein Rechtspfleger. Kostet dich fast gar nichts - erst wenn es zu einem Urteilsspruch kommt oder käme, wird eine überschaubare Gebühr fällig.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da ich ja im Recht bin und meine Urlaubsabgeltung für Urlaub der ein halbes Jahr zurückliegt einfach nicht erhalte. Darauf kommt es im Arbeitsrecht aber nicht an - RA-Kosten sind SELBST zu tragen.
Kostet dich fast gar nichts - erst wenn es zu einem Urteilsspruch kommt oder käme, wird eine überschaubare Gebühr fällig. Richtig - bis zum Gütetermin entstehen keinerlei Gerichtskosten. Und im Gütetermin endet das Verfahren in der Regel - ein weiteres Verfahren ist die Ausnahme.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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