Angst vor Kündigung nach Beschwerde

11. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Angst vor Kündigung nach Beschwerde

Ich arbeite als Reinigungskraft auf 400 € Basis. Ich weiß, dass ich auch als Minijobber ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub habe.
Nun hatte ich im Dezember Urlaub (nicht gewollt, aber die Einrichtung, in der ich putze, hatte geschlossen) und mir fehlt dadurch fast die Hälfte meines Lohns - für mich sehr viel. Ich bekomme diesen Urlaub nicht bezahlt.
Nun bin ich auch noch krank (insgesamt 4 Tage) und bekomme das auch nicht bezahlt.
Ich müsste also zu meinem Chef gehen und mich quasi beschweren, fordern, dass er seiner Pflicht nachkommt und mir sowohl Urlaub als auch Krankheitstage bezahlt. Oder?
Ich habe aber Angst, dass er mir deswegen kündigt. Er kann sich ja dann irgendeinen anderen Grund einfallen lassen.
Was soll ich machen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailormoon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Pink,

genau das solltest du tun, zu ihm gehen und auf dein Recht bestehen.Das ist Gesetz das kann und darf er nicht umgehen. Es sei denn er hat Insolvenz angemeldet das ist der schlimmste Fall und dadurch nichts von ihm zu holen ist, denn das macht dann der Insolvenzverwalter.
Angst vor der Kündigung ? Nur weil du dein gutes Recht einforderst..nein Pink und wenn er das tut. Kannst du dagegen an gehen. Wenn die Einrichtung zu macht und du dann auch noch praktisch Zwangsurlaub nehmen mußtest , das geht ja garnicht.

Hab keine Angst Pink geh zu deinem Chef frage ihn warum dir das Geld nun fehlt und weise ihn freundlich darauf hin das es so nicht rechtens ist.
Er muss dir ja irgend was dazu sagen .

liebe güße

PS: Ich glaube wir sind nur noch rangezüchtete Sklaven in Deutschland wir zählen nur als Steuerzahler mehr nicht . trauriges Deutschland.

-- Editiert von Sailormoon am 11.01.2009 19:58

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo PinkCoutoure,

Auf Gehaltsgespräche zwischen Tür und Angel lassen sich auch seriöse Chefs nicht ein. Mache also einen Termin.
Die ausstehenden Zahlungen kann man auch - höflich aber bestimmt - schriftlich einfordern. Am besten per Einschreiben.
Da brauchste keine Paragraphen zu nennen, denn da macht man sich nur lächerlich mit.
Man sollte auch reinschreiben bis zu welchem Datum man die Erledigung erwartet.



@Sailormoon: Die Geschichte mit dem Steuerzahler hat hier keine Bewandnis. Es ist allerdings so dass es gerade in den Geringverdienerschichten keinerlei Solidarität gibt und die Gewerkschaften dort jämmerlich organisiert sind.

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wieviele Leute arbeiten denn in dem Unternehmen und hast du einen festen Arbeitsvertrag (unbefristet)? Ggf. könnte es den Arbeitgeber tatsächlich dazu veranlassen wirksam zu kündigen... :( Da würde es dann auch nichts helfen, wenn man sich wehrt...

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#4
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe einen unbefristeten (schriftlichen) Arbeitsvertrag. Bin allerdings noch in der Probezeit, da ich erst im August dort angefangen habe.
Wie groß der Betrieb genau ist, kann ich nicht sagen. Mein Chef, Sekretärin und dann diverse Reinigungskräfte - aber da habe ich keine Ahnung, wie viele.
Dass mein Chef mich nicht kündigen kann, weil ich mein Recht einfordere, ist mir schon klar. Aber er kann mich dann ja betriebsbedingt oder aus einem anderen Grund, den er sich ausdenkt, kündigen. Das Gegenteil kann ich ja nicht beweisen.
Und dann kann ich auch nicht gegen ihn vorgehen, oder?
Also bleibt mir wohl nichts übrig, als entweder zu gucken, wie ich über die Runden komme und ständig Stress mit meinem Mann deswegen zu haben oder das Risiko einzugehen, demnächst arbeitslos zu sein.

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Du kannst wie die Vorredner geschrieben haben dagegen vorgehen (Termin machen und, je nachdem wie weit du gehen willst, ggf. schriftlich einfordern).

"Risiko einzugehen, demnächst arbeitslos zu sein."
Genau darin liegt der Knackpunkt, weil du a) in der Probezeit bist und in dieser Zeit der Chef dann ohne Angabe von Gründen kündigen kann und b) bei weniger als 10 Leuten in einem Unternehmen ebenfalls komplett ohne Grund gekündigt werden kann.

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