Anhörung der MAV/BR zur Kündigung

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)
Anhörung der MAV/BR zur Kündigung

Hallo!

besteht ein Unterschied, wenn die Mitarbeitervertretung (MAV)/Betriebsrat bei einer Anhörung einer Kündigung schreibt: "wir werden zur Kündigung d. MA keine Stellungnahme abgeben" und in der Kündigung steht: "die MAV hat der Kündigung am xx nicht widersprochen"?

Muss man das Schreiben der Kündigung beilegen?

Danke für die Hilfe!!!

Gruß Marion

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Frank-peter
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist in der Regel nicht üblich ,das eine MV/BR
eine solche Stellungnahme abgibt.
Ich, selbst Mitarbeitervertreter,denk das hier nach der Klausel "hat die MV innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben so gilt dies als Zustimmung.
vergl. MVG $38 Abs.3+Komm.3-3.1

-----------------
"F.Sch"

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