Hallo!
besteht ein Unterschied, wenn die Mitarbeitervertretung (MAV)/Betriebsrat bei einer Anhörung einer Kündigung schreibt: "wir werden zur Kündigung d. MA keine Stellungnahme abgeben" und in der Kündigung steht: "die MAV hat der Kündigung am xx nicht widersprochen"?
Muss man das Schreiben der Kündigung beilegen?
Danke für die Hilfe!!!
Gruß Marion
Anhörung der MAV/BR zur Kündigung
18. Dezember 2003
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Frage vom 18. Dezember 2003 | 11:29
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Anhörung der MAV/BR zur Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2003 | 16:51
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist in der Regel nicht üblich ,das eine MV/BR
eine solche Stellungnahme abgibt.
Ich, selbst Mitarbeitervertreter,denk das hier nach der Klausel "hat die MV innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben so gilt dies als Zustimmung.
vergl. MVG $38 Abs.3+Komm.3-3.1
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"F.Sch"
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