Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt; Insolvenz mit Eigenverantwortung

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
El Dino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt; Insolvenz mit Eigenverantwortung

Hallo,

ist dieses Schreiben bedenkenlos zu unterschreiben ?https://ibb.co/7YNMf9s

Als Zusatzinformation:

Uns wurde außerdem erklärt, dass sollte sich ein einzelner Mitarbeiter dagegen entscheiden, geht die ganze Sache nicht mehr auf.

Das kommt mir etwas eigenartig vor.

-- Editiert von El Dino am 24.03.2021 19:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

1. Mir sind die Folgen für den AN nicht wirklich klar.
Speziell nicht, welchen Vorteil AN aus dem Vertrag hat oder haben soll.
2. Klar ist hingegen, dass die Bank sich allseitig absichern möchte.
3. Eine solche Sache bedarf m.E. einer besseren Erläuterung als "Wenn nicht alle mitmachen, geht die Sache nicht auf".

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Speziell nicht, welchen Vorteil AN aus dem Vertrag hat oder haben soll.


Für mein Verständnis ist das eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes das ja sonst erst im Nachgang beantragt werden kann.
Die Idee dahinter ist die Sicherstellung der AN Tätigkeiten falls so eine Insolvenz doch angewendet werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.01.2022 19:03:11
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von El Dino):
Hallo,

ist dieses Schreiben bedenkenlos zu unterschreiben ?https://ibb.co/7YNMf9s

Als Zusatzinformation:

Uns wurde außerdem erklärt, dass sollte sich ein einzelner Mitarbeiter dagegen entscheiden, geht die ganze Sache nicht mehr auf.

Das kommt mir etwas eigenartig vor.

-- Editiert von El Dino am 24.03.2021 19:37


Nunja, hier ist wohl der Plan, dass eine Bank das Insolvenzgeld finanziert/bezahlt. Hier möchte die Bank erstens eine Sicherheit und ggf. Refinanzierung durch die Arbeitsagentur, daher macht sie hier ein Ankauf der Forderung (auf Insolvenzgeld).
Das vorgehen ist bei Insolvenz in Eigenverwaltung nicht unüblich. Der Arbeitnehmer hat deshalb nicht weniger Geld o.ä.
Den Hinweis "wenn nicht alle mitmachen dann...." kann man getrost ignorieren, es hat für den Mitarbeiter keine Auswirkung. Das wird nur gemacht, um Druck aufzubauen, damit möglichst alle mitmachen und die gesamten Forderung an die Bank gehen können. Dies wiederum ist für den Arbeitgeber und die Bank wichtig, nicht für den Mitarbeiter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
El Dino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben zu helfen.

Eine Frage bleibt für mich allerdings offen.
Wie sieht es aus, wenn ich mir während dieses Zeitraums eine neue Arbeitsstelle suche bzw. einen neuen Job antreten möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
El Dino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Zitat (von El Dino):
Hallo,

ist dieses Schreiben bedenkenlos zu unterschreiben ?https://ibb.co/7YNMf9s

Als Zusatzinformation:

Uns wurde außerdem erklärt, dass sollte sich ein einzelner Mitarbeiter dagegen entscheiden, geht die ganze Sache nicht mehr auf.

Das kommt mir etwas eigenartig vor.

-- Editiert von El Dino am 24.03.2021 19:37


Nunja, hier ist wohl der Plan, dass eine Bank das Insolvenzgeld finanziert/bezahlt. Hier möchte die Bank erstens eine Sicherheit und ggf. Refinanzierung durch die Arbeitsagentur, daher macht sie hier ein Ankauf der Forderung (auf Insolvenzgeld).
Das vorgehen ist bei Insolvenz in Eigenverwaltung nicht unüblich. Der Arbeitnehmer hat deshalb nicht weniger Geld o.ä.
Den Hinweis "wenn nicht alle mitmachen dann...." kann man getrost ignorieren, es hat für den Mitarbeiter keine Auswirkung. Das wird nur gemacht, um Druck aufzubauen, damit möglichst alle mitmachen und die gesamten Forderung an die Bank gehen können. Dies wiederum ist für den Arbeitgeber und die Bank wichtig, nicht für den Mitarbeiter.


Vielen Dank :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12304.01.2022 19:03:11
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Sie sind nicht daran gehindert, sich eine neuen Job zu suchen. Zum eine ist kein Verzicht auf Kündigung vereinbart. Zum anderen wird es ja so sein, dass die Bank ihnen das Geld "wie Gehalt" auszahlt, also auch zum üblichen Zeitpunkt und nicht alles auf einmal. Insofern besteht auch nicht das Problem, ggf. Geld zurück zahlen zu müssen.

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