Ankündigung Arbeitsplatzwechsel

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go444288-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung Arbeitsplatzwechsel

Ich würde gerne wissen ob ich einen Arbeitsplatzwechsel auf meinem privaten Facebookprofil posten darf oder ob mein alter Arbeitgeber mir das ankreiden kann wenn er davon Wind bekommen sollte?

-- Editier von go444288-73 am 23.06.2016 21:36

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Es kommt wie eigentlich immer auf das WIE an.

Facebook hat ja soger eine eigene Funktion dafür. Wenn man die nutzt und keine negativen Bemerkungen dazuschribt, sehe ich da kein Problem.

Ausnahme wäre natürlich, wenn derArbeitgeber wirksam vereinbart hättes, das schon die Tatsache für ihn gearbeitet zuhaben geheimzuhalten sei.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go444288-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Da ich ja noch angestellt bin, möchte ich diese Funktion noch nicht nutzen, ich wollte lediglich mitteilen, das ich am 19.8. die Firma verlasse und am 1.9. In Firma xy zu finden bin.das ich dort arbeite ist kein Geheimnis und dazu ist im Arbeitsvertrag auch nicht geregelt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

... und das ist (dir) so wichtig, dass die Welt das wissen muss?

:dau:

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Es wäre wohl interessant zu wissen, ob der AG dies verhindern darf. Ich sehe das nicht so.

@ blaubär

Ist das nicht die Privatsache jeder Person? Klingt so, als wärst du Twitter, Facebook und Instagram nicht wirklich positiv gesonnen...

Ich würde das eher nicht machen. Aber das ist ja ein anderes Thema. Die Zeiten ändern sich. Wir werden wohl älter... :devil:

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#5
 Von 
go444288-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich auf meine Kunden angewiesen bin (Friseur) würde ich sie natürlich gerne informieren.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Da ich auf meine Kunden angewiesen bin


Das sind nicht deine Kunden, das sind die Kunden deines Arbeitgebers, die du bedienst.

Du darfst sicherlich auf deinem Facebook-Profil deinen jeweils aktuellen Arbeitgeber angeben.
Die Ankündigung für die Zukunft dürfte aber als Abwerben von Kunden verstanden werden.
Und deinem (Noch-)Arbeitgeber schaden darfst du natürlich nicht.

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#7
 Von 
go444288-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben darum frage ich. Ist ein abwerben wenn ich diese ankündigung mache oder eine reine Informationen, weil der Kunde ja am Ende selber entscheidet wo er hingeht?

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go444288-73):
Eben darum frage ich. Ist ein abwerben wenn ich diese ankündigung mache

Wenn die Ankündigung öffentlich für jeden sichtbar ist, kann es ein Fall für den Richter werden, wenn der Freundeskreis eben dann auch nur Kunden sind, auch nicht gut.
FB hat die Funktion den Arbeitgeber an zu geben, jedoch eben nur als Ankündigung kann ein Wettberwerbsverstoß darstellen, welcher unter Umständen auch nicht positiv für deinen neuen Arbeitgeber ist, ob Du dann lange dort beschäftigt bist, sei mal dahin gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

In einer neutralen Ankündigung "Ab dem X bin ich für ABC tätig." sehe ich kein Problem.

Problematisch wäre wohl eher
"Ab dem X bin ich für ABC tätig. Bin ich froh das sich aus dem Saftladen hier weg bin."
oder
"Ab dem X bin ich für ABC tätig. Neukunden erhalten von mir in der ersten Woche Y% Rabatt"



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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