Ich würde gerne wissen ob ich einen Arbeitsplatzwechsel auf meinem privaten Facebookprofil posten darf oder ob mein alter Arbeitgeber mir das ankreiden kann wenn er davon Wind bekommen sollte?
-- Editier von go444288-73 am 23.06.2016 21:36
Ankündigung Arbeitsplatzwechsel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es kommt wie eigentlich immer auf das WIE an.
Facebook hat ja soger eine eigene Funktion dafür. Wenn man die nutzt und keine negativen Bemerkungen dazuschribt, sehe ich da kein Problem.
Ausnahme wäre natürlich, wenn derArbeitgeber wirksam vereinbart hättes, das schon die Tatsache für ihn gearbeitet zuhaben geheimzuhalten sei.
Danke für die Antwort! Da ich ja noch angestellt bin, möchte ich diese Funktion noch nicht nutzen, ich wollte lediglich mitteilen, das ich am 19.8. die Firma verlasse und am 1.9. In Firma xy zu finden bin.das ich dort arbeite ist kein Geheimnis und dazu ist im Arbeitsvertrag auch nicht geregelt.
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... und das ist (dir) so wichtig, dass die Welt das wissen muss?
Es wäre wohl interessant zu wissen, ob der AG dies verhindern darf. Ich sehe das nicht so.
@ blaubär
Ist das nicht die Privatsache jeder Person? Klingt so, als wärst du Twitter, Facebook und Instagram nicht wirklich positiv gesonnen...
Ich würde das eher nicht machen. Aber das ist ja ein anderes Thema. Die Zeiten ändern sich. Wir werden wohl älter...
Da ich auf meine Kunden angewiesen bin (Friseur) würde ich sie natürlich gerne informieren.
Zitat:Da ich auf meine Kunden angewiesen bin
Das sind nicht deine Kunden, das sind die Kunden deines Arbeitgebers, die du bedienst.
Du darfst sicherlich auf deinem Facebook-Profil deinen jeweils aktuellen Arbeitgeber angeben.
Die Ankündigung für die Zukunft dürfte aber als Abwerben von Kunden verstanden werden.
Und deinem (Noch-)Arbeitgeber schaden darfst du natürlich nicht.
Eben darum frage ich. Ist ein abwerben wenn ich diese ankündigung mache oder eine reine Informationen, weil der Kunde ja am Ende selber entscheidet wo er hingeht?
ZitatEben darum frage ich. Ist ein abwerben wenn ich diese ankündigung mache :
Wenn die Ankündigung öffentlich für jeden sichtbar ist, kann es ein Fall für den Richter werden, wenn der Freundeskreis eben dann auch nur Kunden sind, auch nicht gut.
FB hat die Funktion den Arbeitgeber an zu geben, jedoch eben nur als Ankündigung kann ein Wettberwerbsverstoß darstellen, welcher unter Umständen auch nicht positiv für deinen neuen Arbeitgeber ist, ob Du dann lange dort beschäftigt bist, sei mal dahin gestellt.
In einer neutralen Ankündigung "Ab dem X bin ich für ABC tätig." sehe ich kein Problem.
Problematisch wäre wohl eher
"Ab dem X bin ich für ABC tätig. Bin ich froh das sich aus dem Saftladen hier weg bin."
oder
"Ab dem X bin ich für ABC tätig. Neukunden erhalten von mir in der ersten Woche Y% Rabatt"
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