Hallo,
Ich habe eine frage...
Problemstellung :
Der Arbeitgeber hat unseren schichtplan für 2 wochen ausgehängt gehabt
habe mir also für freitag der ersten woche etwas vorgenommen schon seit längerm.
Nun trägt mich mein ag am mittwoch einfach noch in den schichtplan für freitag ein ... also 2 tage vorher. Habe ihm gesagt das ich nicht kann und das ich da schon etwas fest ausgemacht habe ... darauf hin hat er mich schon fast ausgelacht und gemeint das ich ja auf springerschicht bin (schicht ohne festen rhythmus) und kommen muss. daraufhin ging es dann ohne ein ergebniss auseinander. (ich beharrte auf ich kann nicht, er aber auf ich muss kommen). Am freitag abend erschien ich nicht zur arbeit. Jetzt hat er mir heute gesagt das ich eine abmahnung deswegen bekommen werde.
Meine Frage :
Ist das rechtens? gibt es regelungen zur ankündigung von arbeitszeiten?
Was kann ich tun?
Bitte um Antwort
mfg Christian
Ankündigung von arbeitszeit ?!? bitte um hilfe
20. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2008 | 18:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung von arbeitszeit ?!? bitte um hilfe
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#1
Antwort vom 22. November 2008 | 12:04
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
*an sich* gelten schicht- bzw. einsatzpläne, wie sie veröffentlicht sind. jetzt bringst du aber eine unbekannte größe ein: springerdienst und -einteilung. ohne kenntnis der umstände und grundlagen kann dir deswegen hier niemand antwort geben.
Und jetzt?
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