Annahme von Geschenken etc.

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Makuta
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Annahme von Geschenken etc.

Mein Arbeitgeber (ich bin Angestellter einer Behörde) erwartet von mir eine monatliche Angabe zur möglichen Annahme von Geschenken (auch Werbegeschenke wie Kulis etc.). Er besteht ebenfalls auf die Angabe einer Fehlanzeige ("nein, ich habe nichts angenommen").

Damit möchte man natürlich stolz vorweisen, dass man alles gegen Korruption unternimmt (obs die richtigen Geschäfte wohl beeindruckt? auf jedenfall prouzierts erstmals wieder so richtig Verwaltung ...).

Frage in den Raum: Kann ein Arbeitgeber eine solche Angabe von seinen Mitarbeitern verlangen (könnte ja auch die Unschuldsvermutung vorrang haben).

1000 Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... behörde klingt nach tvöd - dort ist tatsächlich festgelegt, dass *geschenke* anzeigepflichtig sind. n.b.: ggü dem bat hat der tvöd diesen passus verschärft!

>>> §3(2) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen . 1) {Anm: 1. Die Verletzung der Pflichten gemäß § 3 Absatz 2 ABD kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen; ggf. entsteht Schadensersatzpflicht.}

... aber dass der dienstherr *fehlanzeige* verlangen kann, erscheint mir übertrieben und ist vom wortlaut her sicher nicht gedeckt.

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