Der Betrieb (Arztpraxis) in dem ich arbeite muss demnächst für 1 Woche schließen, da unser Arzt in Urlaub
geht und keine Vertretung zu finden war.
Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Annahmeverzug - Arbeitsrecht
13. September 2019
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Frage vom 13. September 2019 | 16:09
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Annahmeverzug - Arbeitsrecht
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#1
Antwort vom 13. September 2019 | 16:37
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
JaZitatKann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen. :
#2
Antwort vom 13. September 2019 | 16:41
Von
Status: Weiser (16989 Beiträge, 5893x hilfreich)
Das nennt sich dann Betriebsferien. Ja, der AN hat Betriebsferien mit Urlaub abzugelten wenn diese Betriebsferien rechtzeitig genug angekündigt wurden:ZitatKann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen. :
https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/
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#3
Antwort vom 13. September 2019 | 17:06
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Heute angekündigt dass ab 23.09. geschlossen ist !? Der gesamte Jahresurlaub ist schon genommen, bzw. verplant.
#4
Antwort vom 13. September 2019 | 17:26
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatDer gesamte Jahresurlaub ist schon genommen, bzw. verplant. :
Was nun, genommen, beantragt und genehmigt oder verplant?
#5
Antwort vom 14. September 2019 | 07:47
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 2x hilfreich)
Einen Teil vom Urlaub schon genommen und der Rest ist fest geplant.
#6
Antwort vom 14. September 2019 | 08:06
Von
Status: Weiser (17445 Beiträge, 6493x hilfreich)
Die Ankündigungsfrist für einen Betriebsurlaub ist viel zu kurz - es zeigt sich ja, dass AN den B für seine Planungnen in keiner Weise mehr berücksichtigen kann. Ausnahme wäre freilich, wenn der B etwa jährlich um dieselbe Zeit wäre, aber bloß die exakte Lage leicht variieren würde.
Wenn die Ankündigung also brandneu ist, müsste AG die Zeit gleichwohl zahlen oder euch arbeiten lassen, soweit sinnvoll.
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