Annahmeverzug - Arbeitsrecht

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Annahmeverzug - Arbeitsrecht

Der Betrieb (Arztpraxis) in dem ich arbeite muss demnächst für 1 Woche schließen, da unser Arzt in Urlaub geht und keine Vertretung zu finden war.
Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Kann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen.
Ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Kann der Arbeitgeber für diese Woche Urlaub, bzw. vorhandene Überstunden berechnen.
Das nennt sich dann Betriebsferien. Ja, der AN hat Betriebsferien mit Urlaub abzugelten wenn diese Betriebsferien rechtzeitig genug angekündigt wurden:
https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Heute angekündigt dass ab 23.09. geschlossen ist !? Der gesamte Jahresurlaub ist schon genommen, bzw. verplant.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von bripfa):
Der gesamte Jahresurlaub ist schon genommen, bzw. verplant.


Was nun, genommen, beantragt und genehmigt oder verplant?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bripfa
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Einen Teil vom Urlaub schon genommen und der Rest ist fest geplant.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Die Ankündigungsfrist für einen Betriebsurlaub ist viel zu kurz - es zeigt sich ja, dass AN den B für seine Planungnen in keiner Weise mehr berücksichtigen kann. Ausnahme wäre freilich, wenn der B etwa jährlich um dieselbe Zeit wäre, aber bloß die exakte Lage leicht variieren würde.
Wenn die Ankündigung also brandneu ist, müsste AG die Zeit gleichwohl zahlen oder euch arbeiten lassen, soweit sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.035 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen