Annahmeverzug Lohnfortzahlung

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Becciileiin2804
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Annahmeverzug Lohnfortzahlung

Guten Abend,
Ich brauche dringend einen Rat. Ich wurde am 31.september von meiner Chefin angerufen, die mir mitteilte, dass ich ihr nicht flexibel genug sei und deshalb nicht mehr kommen bräuchte. Am nächsten Tag hatte ich eine Abmeldung von der Sozialversicherung in der Post. Ich mahnte meine Chefin dann darauf hin an, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, ich nun meinerseits fristgerecht kündige und meine Arbeitsleistung Bis zu diesem Zeitpunkt, wie vertraglich vereinbart weiter anbiete und sie mich umgehend bis dahin, wieder bei der SV anmelden soll. Das Schreiben, was ich per rückschein versendet habe, hat sie nicht angenommen. Ich schickte ihr es dann noch einmal. Vorgestern habe ich dann für November die nachträglich wiederanmeldung und gleichzeitige Abmeldung erhalten. Ich habe in meinem Schreiben darauf hingewiesen dass sie mir offene Forderungen bis zum 01.12 ausgleichen soll. Nun meine Fragen:
Ich habe auf minijob Basis gearbeitet, im Vertrag ist keine Arbeitszeit festgehalten sondern auf Abruf.
Das bedeutet doch dass ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von 10 Stunden in der Woche habe oder?
4wochen *10 Stunden * 10€ =400€ richtig?
Was ist mit meinem Urlaub. Ich habe vertraglich geregelte 21 Tage Urlaub. Habe dort 5 Monate gearbeitet und im Durchschnitt 300€ im Monat verdient. Kann ich die 21 Tage Urlaub auf die 5 Monate aufteilen: 21 Tage/12 Monate *5 Monate Beschäftigung =8,75 Tage Urlaub? Vergällt der Urlaub dadurch dass ich nicht gearbeitet habe ,hab ich dennoch das Recht mir das Geld auszuzahlen oder wird es gegeneinander aufgerechnet, dass mein Chef mich nicht mehr zur Arbeit gemeldet hat?
Ich hoffe es ist nicht zu wirr und ihr könnt mir helfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Respekt! Sie haben ja schon ganz viel richtig gemacht! :rock: Kommt hier nicht sooo oft vor.
Wenn bei der Arbeit auf Abruf eher weniger als 400 Euro im Monat rauskam, dann sind die 10 Stunden passend. Wenn Sie mehr verdient haben, dann können Sie das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate ansetzen. Warum sollten Sie plötzlich weniger verdienen?

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt bezahlen. Sie wollten ja arbeiten und keinen Urlaub, das reicht.
Arbeitnehmer übersehen gerne, dass sie aufgrund des Arbeitsvertrags ein Recht auf Arbeit und ein Recht auf Bezahlung haben. Das gehört zusammen.

Urlaubstage werden gerundet. Wenn denn 8,75 Tage stimmt, dann sind das 9.

Ich nehme mal an, Sie wissen, dass Sie die Lohnklage kostenlos bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts einreichen können, genau genommen formuliert der Rechtspfleger vor Ort die Klage für Sie. Da die erste Verhandlung, die Güteverhandlung, mit 15 Minuten angesetzt wird, lohnt sich da in ihrer Situation m.E. kein Anwalt. Die Fakten sprechen ja für sich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Also ganz klar ist deine Darstellung nicht, weil Daten fehlen:
Wann genau hast du zu welchem Termin gekündigt? Darauf wird dein Anspruch auf Restlohn begrenzt sein.
Gibt es eine schriftliche Gegenkündigung des AG?
Deine Urlaubsrechnung ist dann richtig, wenn du jeden Arbeitstag Mo-Fr gearbeitet hättest. Will sagen, dass ein U-Anspruch von 21 Tagen vmtl. eher auf Vollzeit bezogen sein und nicht zu einem AV mit minimal 10 h AZ passen wird. Es dürfte eine Kürzung angesagt sein, wenn oder weil du nur an 2 oder 3 Wochentagen gearbeitet hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ach ja - zur Lohnberechnung: Arbeit auf Abruf muss vereinbart sein - dann mag deine Rechnung gelten. Ansonsten könntest du nachrechnen, ob du mit dem Durchschnitt der tatsächlichen Einsätze pro Woche nicht besser hinkommst.

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