Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, wäre toll:)
Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer erhält alle 2 Wochen vom Arbeitgeber einen Dienstplan (20Std.Teilzeitjob auf Abruf) Der Arbeitgeber ist sauer auf den Arbeitnehmer wg Urlaubsantritt/-geld. Er berücksichtigt ihn nach dem Urlaub nicht mehr im Dienstplan.
Muß der Arbeitnehmer sich beim Arbeitgeber melden? Ich würde sagen, nein. Was meint ihr? Folgendes habe ich hierzu gefunden, weiß aber nicht ob das auf meine beschriebene Situation zutrifft.
Ist ein tatsächliches oder zumindest telefonisches Arbeitsangebot erforderlich?
Bleibt schließlich das sogenannte „überflüssige Angebot", d.h. eine „Variante" des Leistungsangebots, in der dieses vollkommen entfällt. Nach § 296 Satz 1 BGB
ist ein (tatsächliches oder wörtliches) Angebot überflüssig, wenn für die von dem Arbeitgeber vorzunehmende Mitwirkung bei der Leistung des Arbeitnehmers „eine Zeit nach dem Kalender bestimmt" ist und der Arbeitgeber diese seine Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vornimmt
Vielen Dank
Simone
-- Editiert simone07 am 06.06.2012 15:16
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Arbeitgeber ist sauer auf den Arbeitnehmer wg Urlaubsantritt
Das heiß wohl, dass der AN sich eigenmächtig Urlaub genommen hat? Da wäre der AG zu Recht "sauer
" - eigenmächtige Beurlaubung kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. siehe dazu
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/01/28/lag-berlin-eigenmachtiger-urlaubsantritt-und-auserordentliche-kundigung/
Ich schätze schon, dass der AN sich danach beim AG zu melden hat. Denn Selbstbeurlaubung bedeutet beharrliche Arbeitsverweigerung
- siehe url.
-----------------
""
Der Urlaub war selbstverständlich angemeldet und genemigt.
Das Datum von-bis bekannt. Der Arbeitgeber ist sauer, weil er gehofft hat, der Arbeitnehmer nimmt unbezahlten Urlaub.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
/// .. sauer, weil er gehofft hat, der Arbeitnehmer nimmt unbezahlten Urlaub
Seltsam genug. (Wieso sollte ein AN unbezahlten Urlaub nehmen, wenn ihm bezahlter zusteht.) Aber egal: Mir scheint, dass du dich wirst entscheiden müssen, was du willst. Wenn du ruhig(er) deiner Arbeit nachgehen willst, wäre es m.E. angebracht, sich zu melden und hallo zu sagen als auch anzufragen, dass du die arbeitspläne vermisst. Wenn du streiten magst, dann verklag deinen AG auf Beschäftigung.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
12 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten