Annahmeverzug des Arbeitgebers

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
simone07
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Annahmeverzug des Arbeitgebers

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, wäre toll:)
Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer erhält alle 2 Wochen vom Arbeitgeber einen Dienstplan (20Std.Teilzeitjob auf Abruf) Der Arbeitgeber ist sauer auf den Arbeitnehmer wg Urlaubsantritt/-geld. Er berücksichtigt ihn nach dem Urlaub nicht mehr im Dienstplan.
Muß der Arbeitnehmer sich beim Arbeitgeber melden? Ich würde sagen, nein. Was meint ihr? Folgendes habe ich hierzu gefunden, weiß aber nicht ob das auf meine beschriebene Situation zutrifft.

Ist ein tatsächliches oder zumindest telefonisches Arbeitsangebot erforderlich?
Bleibt schließlich das sogenannte „überflüssige Angebot", d.h. eine „Variante" des Leistungsangebots, in der dieses vollkommen entfällt. Nach § 296 Satz 1 BGB ist ein (tatsächliches oder wörtliches) Angebot überflüssig, wenn für die von dem Arbeitgeber vorzunehmende Mitwirkung bei der Leistung des Arbeitnehmers „eine Zeit nach dem Kalender bestimmt" ist und der Arbeitgeber diese seine Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vornimmt


Vielen Dank :)

Simone



-- Editiert simone07 am 06.06.2012 15:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Arbeitgeber ist sauer auf den Arbeitnehmer wg Urlaubsantritt

Das heiß wohl, dass der AN sich eigenmächtig Urlaub genommen hat? Da wäre der AG zu Recht "sauer " - eigenmächtige Beurlaubung kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. siehe dazu

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/01/28/lag-berlin-eigenmachtiger-urlaubsantritt-und-auserordentliche-kundigung/

Ich schätze schon, dass der AN sich danach beim AG zu melden hat. Denn Selbstbeurlaubung bedeutet beharrliche Arbeitsverweigerung - siehe url.

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#2
 Von 
simone07
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Urlaub war selbstverständlich angemeldet und genemigt.
Das Datum von-bis bekannt. Der Arbeitgeber ist sauer, weil er gehofft hat, der Arbeitnehmer nimmt unbezahlten Urlaub.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// .. sauer, weil er gehofft hat, der Arbeitnehmer nimmt unbezahlten Urlaub

Seltsam genug. (Wieso sollte ein AN unbezahlten Urlaub nehmen, wenn ihm bezahlter zusteht.) Aber egal: Mir scheint, dass du dich wirst entscheiden müssen, was du willst. Wenn du ruhig(er) deiner Arbeit nachgehen willst, wäre es m.E. angebracht, sich zu melden und hallo zu sagen als auch anzufragen, dass du die arbeitspläne vermisst. Wenn du streiten magst, dann verklag deinen AG auf Beschäftigung.

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