Guten Morgen.
Darf mein Arbeitgeber ohne mich zu Fragen Minusstunden anordnen?
Grund dafür ist, das meine Patienten aufgrund der wetterbedingten Lage ihre Termine (Physiotherapie) absagen und somit Lücken im Arbeitsplan entstehen.
Danke für Ihre Hilfe im Vorraus.
Anordnung von Minusstunden.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Im Prinzip: Ja. Die Frage wird nur sein, wer das bezahlt. Und das wird von deinem AV abhängen.
Wenn der Chef dich von der Arbeit freistellt, aber den Lohn voll bezahlt, ist das in Ordnung.
Was nicht geht: einseitige Vertragsänderung zu deinen Lasten.
Schau also in deinen AV. Dort wird festgehalten sein, wie viele Stunden du zu leisten hast.
-- Editiert von blaubär+ am 11.02.2021 09:00
ZitatDarf mein Arbeitgeber ohne mich zu Fragen Minusstunden anordnen? :
Als erstes müsste mal ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart sein. Wenn dem so ist, müsste man schauen was genau dort vereinbart ist.
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Grundsätzlich ist es aber so:
Wenn(!) flexible Arbeitszeiten vertraglich vereinbart sind (also dass man Plusstunden und Minusstunden machen kann), dann kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Flexibilität zugunsten des Arbeitgebers genutzt wird. Flexible Arbeitszeiten sind halt nicht immer nur zugunsten des Arbeitnehmers flexibel.
ZitatDarf mein Arbeitgeber anordnen [wann ich arbeiten soll und wann nicht]? :
Ja:
"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
Er kann sein Bestimmungsrecht aber nur einmal ausüben ( "Kommende Woche täglich von 5:00 bis um 14:00" ) - Änderungen können dann nur einvernehmlich geschehen. Bestimmt der Arbeitgeber, dass weniger gearbeitet werden soll als vertraglich vereinbart ( 20 anstatt 30 Stunden pro Woche ), dann entsteht dadurch keine Verpflichtung, irgendwann 10 Stunden nachholen zu müssen.
ZitatAls erstes müsste mal ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart sein. :
Darüberhinaus müßte vereinbart sein, dass Minusstunden mit einem Zeitguthaben verrechnet werden dürfen - ansonsten wäre der AG nicht berechtigt, zu saldieren.
ZitatGrund dafür ist, das meine Patienten aufgrund der wetterbedingten Lage ihre Termine (Physiotherapie) absagen und somit Lücken im Arbeitsplan entstehen. :
Nichteinmal bei vereinbartem Arbeitszeitkonto wäre der Chef zur spontanen Änderung einer Zeitplanung berechtigt, erst recht nicht dazu, die überraschende Freistellung irgendwann nacharbeiten zu lassen. Zulässig wäre höchstens, mit angemessenem Vorlauf ( mind. 4 Tage ) eine Arbeitszeit-Kürzung anzuordnen und ggf. die planmäßige "Zu-Wenig-Arbeit" einem möglichen Arbeitszeitkonto zu belasten.
RK
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