Anordnung von Urlaubstagen

30. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
MGLFLY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Anordnung von Urlaubstagen

Kurze Frage:

Wieviele Urlaubstage darf ein Arbietgeber anordnen?
Wenn überhaupt ja, bitte noch eine eine Gesetzesquelle angeben.
Im Bundesurlaubsgesetz bin ich nicht fündig geworden.
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ihre Frage ist schwer verständlich. Meinen Sie, wieviele Tage Ihres Urlaubs vom Arbeitgeber im vorneherein festgelegt werden dürfen?
Wenn das gemeint ist: Macht Ihre Firma im Sommer vier Wochen zu und hat Betriebsurlaub, dann müssen Sie in Ihrer Zeit den Urlaub nehmen. Ansonsten gilt § 7 Bundesurlaubsgesetz.

Oder was genau wollen Sie wissen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

ich glaube, er möchte wissen, wieviele Tage zu seiner freien Verfügung bleiben.

Es ist also tatsächlich so, dass von 4 Wochen gesetzlichem Urlaubsanspruch die kompletten 4 Wochen durch den AG vorgeschrieben werden können und den Betroffenen nicht ein einziger Tag zur eigenen Verfügung bleibt = ???

Autsch... das ist schlecht für "Stückler/innen" wie mich...

VLG nefertari

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MGLFLY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich schwer ausdedrückt...
kann der Arbeitgeber mir vorschreiben sagen wir mal mir nächste Woche 3 Tage Urlaub anzuordnen? Betriebsurlaub haben wir nicht.
Anm. Es wurden bereits 5 Tage Urlaub angordnet, so zum Jahreswechsel.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo nefertari, die vier Wochen Urlaub könnte er meines Wissens nur festlegen, wenn die Firma dichtmacht. Ansonsten stückeln wir doch alle......

Hallo MGLFLY,
So einfach kann der Arbeitgeber Ihnen nicht vorschreiben, Urlaub zu nehmen. Das könnte er nur, wenn dringende betriebliche Belange dies erforderlich machen. Ich denke mal, zum Jahreswechsel arbeitet keiner in der Firma, wo Sie angestellt sind. Dann kann er den Urlaub anordnen.

Ansonsten gilt:
Nach §7 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Nach § 7 Abs.2 ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren, wenn nicht betriebliche Belange eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Sie können dieses Gesetz mit jeder Suchmaschine im Internet finden, es ist sehr verständlich.

0x Hilfreiche Antwort

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