Hallo zusammen. Ich arbeite in der Schweiz und in meinem Vertrag steht ´´bei Beförderung wird das Basisgehalt entsprechend angepasst``. Ich wurde im April 2016 befördert und habe dies auch bei meinem Chef angemeldet. Leider hat er darauf nicht reagiert. Könnte ich nun eine Rückzahlung anfordern, wenn erst im April 2017 mein Basisgehalt angepasst wird? Ich danke Euch für Eure Unterstützung.
Anpassung Basisgehalt bei Beförderung
28. Januar 2017
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Frage vom 28. Januar 2017 | 14:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anpassung Basisgehalt bei Beförderung
#1
Antwort vom 28. Januar 2017 | 14:48
Von
Status: Heiliger (20330 Beiträge, 7358x hilfreich)
Du meinst eine Nachzahlung, denke ich. Ja, jedenfalls nach deutschem Arbeitsrecht.
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