Anrechnung Abfindung

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
debbie
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)
Anrechnung Abfindung

Hallo,
meine Firma wurde vor einigen Jahren aufgekauft (konnten aber unter alten Namen weitermachen)- und nun wird unser Hauptsitz in Deutschland geschlossen.
Es wird nun ein Sozialplan ausgearbeitet.
Jenachdem was hier jetzt für den einzelnen als Abfindung rauskommt - wie geht das mit der Anrechnung bei Arbeitsamt vor sich?
Ich meine irgendwas mit 7000 Euro sind steuerfrei - aber auch anrechnungsfrei?
Hab im Internet auch etwas gefunden, das eine Abfindung nur dann angerechnet wird, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird..
Kann mich hier einer aufklären - auf was man zu achten hat..Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

ja das ist richtig. Die Abfindung wird nur angerechnet wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Ausserdem keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sondern kündigen lassen vom AG. Bei Aufhebungsvertägen geht das AA gerne davon aus, dass der AN mitgewirkt hat an der Kündigung. Der steuerliche Freibetrag der Abfindung richtet sich nach Alter und Betriebszugehörigkeit. Dieser Freibetrag wirkt sich auf die Lohnsteuer aus, aber hat keinen Einfluss aufs Arbeitslosengeld.
Auf der Seite von der Bundesagentur für Arbeit mal suchen, dort ist alles beschrieben

-- Editiert von dreamer66 am 16.03.2005 21:56:28

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