also ein AN ist seit 4 Jahren in einem unternehmen beschäftigt und zwar im arbeitsvertrag steht aushilfe, die tätigkeiten entsprechen aber einem "normalen" angstellten im vertriebsbereich. jetzt hat sich dieser AN innerbetrieblich!! auf eine andere stelle beworben, wo er auch im vertrieb aber in einer anderen abteilung arbeiten wird, also die alten aufgaben plus neue dazu bekommt. die gehälter in dieser firma werden unter anderem nach betriebszugehörigkeit/berufserfahrung gezahlt. jetzt stellt sich raus, dass die personalabteilung sagt: sie arbeiten hier zwar seit vier jahren, aber als aushilfe! und somit werden diese vier jahre NICHT angerechnet und sie bekommen das gehalt so als ob sie noch nie hier gearbeitet hätten und nicht! das gehalt was gemäss tarifvertrag nach 4 jahren fällig wäre... ich sage: das ist nicht rechtens, was sagt ihr???
Anrechnung Berufserfahrung?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dazu müsste man den Wortlaut des Tarifvertrags kennen um was sagen zu können.
also im tarifvertrag habe ich da so nichts finden können, ausser eben die angelegte gehaltstabelle nach gruppen und dazugehörige tätigkeitsbeschreibung, der lohn wird auch nicht nach der gruppe aushilfe gezahlt! sondern nach einer gruppe darüber... ich meine, grundsätzlich: geht sowas denn überhaupt, das würde ja heissen, da arbeitet einer 10 jahre als "aushilfe" aber macht die gleichen tätigkeiten wie ne sekretärin und bekommt dann aber nen lohn wie jemand der noch nie als sekretärin gearbeitet hat?
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Wie bereits gesagt: Es kommt auf den Wortlaut des Tarifvertrages an.
Das kommt mir aber auch sehr komisch vor!
Was steht denn im Arbeitsvertrag zu Deiner Stelle und Gehalt?
nix steht darüber drinne, das gehalt steht drinne und man kann dann nach gucken udn sieht es ist eben gehaltsgruppe xy , im vertrag selber steht keine gehaltsgruppe nur der betrag und verweis: tarifvertrag gilt, wo eben auch diese gehaltstabelle angelegt ist. nix mit : keine anrechnung bei aushilfe oder so...
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich das mit ihm besprechen.
Klingt nicht nach einem Kleinbetrieb,...Betriebsrat schon gefragt??
Aushilfe... die gibt es m.W. gar nicht in Tarifverträgen.
Der Umfang der Aushilfstätigkeit wäre da schon eine wichtige Frage.
Wer vollzeit( oder teilzeit, je nach Stundenzahl) in Aushilfe arbeitet und die notwendige Qualifikation für die ausgeübte Tätigkeit besitzt, kann m.E. auf Anrechnung seiner s.g. Aushilfstätigkeit bestehen.
also wie gesagt da steht zwar aushilfe, aber die tätigkeiten ´übe ich mit entsprechender qualifikation aus!! sonst wäre ich gar nicht eingestellt worden. war halt erst als vertretung gedacht und dann bin ich geblieben... und der vertrag wurde nie auf zb sekretärin umgeschrieben und ja es ist kein kleines unternehmen...
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