Anrechnung Betriebszugehörigkeit

19. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
RoedeOrm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Anrechnung Betriebszugehörigkeit

Hallo,
meine Frage geht darum, dass meine Frau seit 2010 immer Zeitverträge in der Firma hatte und diese lückenlos verlängert wurden.(Ohne Ansprüche auf Sonderzahlungen) Nun (November 2012)hat Sie endlich einen unbefristeten Vertrag mit besseren Bedingungen erhalten. Soweit ist alles schön.
Nun steht in dem neuen Arbeitsvertrag, dass ein Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld beginnend nach einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr gezahlt wird.
Im Juni, dann wird immer das Urlaubsgeld gezahlt, hat sie keines bekommen.

Nun meine Frage: Zählt die Zeit der befristeten Verträge als Betriebszugehörigkeit, oder etwa nicht? (Dieselbe Firma und gleiche Tätigkeiten)

Auf Nachfrage an die Personalabteilung, wurde ihr gesagt, eine Anrechnung ist hier nicht üblich. Ich finde das frech!

Freue mich über eine Auskunft

RoedeOrm

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4 Antworten
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#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

unter Berücksichtigung des § 4 TzBfG erscheint mir der Umstand, daß befristete AN keine Sonderzahlungen erhalten sollen, unbefristete jedoch schon, bedenklich

zudem hast du Recht : die Betriebszugehörigkeit zählt ab Beginn der Aufnahme der Tätigkeit in dieser Firma, zumal lückenlos weitergearbeitet wurde

gibt es einen Tarifvertrag ? einen BR ?

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#2
 Von 
RoedeOrm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schon einmal für die Info.

Der Tarifvertrag, gilt m.E. "nur" für Festangestellte. Angelehnt an TvÖD Kommune.
Die Zeitverträge laufen unter Aushilftätigkeit. Ich denke das ist Absicht, damit die ArbeitnehmerInnen nicht in den Genuss der Sonderleistungen fallen..
In der Firma gibt es eine Personalvertretung.
Hier handelt es sich um eine Unterfirma (Bereich) eines größeren Unternehmens.
Nach dem Urlaub ist auch schon ein Termin bei der PV geplant.


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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

ebenso: Die Betriebszugehörigkeit - das Wort sagt es aus - beginnt mit dem ersten Tag. Der Ausschluss von AN mit befristeten Verträgen scheint mir nicht berechtigt - aber wer wollte dagegen klagen?

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#4
 Von 
RoedeOrm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag:
Die unbefristete Beschäftigung begann im Nov. 2011 nicht wie irrtümlich oben genannt 2012.
Das bedeutet, das zur Zahlung des Weihnachtsgeldes die Zeit nach AG Ansicht auch erreicht sein müsste. (Hoffe ich doch ;-)

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