Anrechnung Zeitarbeit

3. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
ingod22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Zeitarbeit

Hallo!

Ich bin seit Oktober 2013 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Die ersten 3 Monate im Rahmen der Zeitarbeit, ab Januar 2014 in einem befristeten Zeitvertrag, der 1 x verlängert wurde und jetzt im Januar 2016 ausläuft. Nun hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass mein Vertrag nicht mehr verlängern werden kann (aus wirtschaftlichen Gründen).
Da ich dann insgesamt 27 Monate am Stück für diese Unternehmen gearbeitet habe stellt sich mir die Frage, ob die 3 Monate Zeitarbeit in irgendeiner Form angerechnet werden können. Ich habe großes Interesse weiterhin für diesen Arbeitgeber tätig zu sein und bekommen auch die Unterstützung meiner Abteilungsleitung, aber es ist eine Konzernentscheidung, momentan keine Neuanstellungen zu gestatten bzw. Verträge zu verlängern.




1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

Was meinst Du mit angerechnet werden können?
Im Übrigen: Arbeitsgerichte haben in letzter Zeit immer wieder geurteilt, dass eine vorherige Entleihung keinen Einfluss auf die Betriebszugehörigkeit hat, da ein Leiharbeiter beim Verleiher angestellt ist. Wenn man also 8 Jahre an den selben Betrieb entliehen wurde und danach 1 Jahr direkt angestellt wird, dann zählt bei sämtlichen wichtigen Fragen (Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit-Befristungsgesetz) die 8jährige Beschäftigung als LAN nicht mit! Als Leihknecht ist man also auch im Nachhinein nur Beschäftigter 2. Klasse.

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