Hallo und Guten Morgen!
In der Hoffnung, wieder einmal eine hilfreiche Antwort auf mein Anligen zu erhalten, möchte ich mich erneut an dieses Forum wenden.
Ein Unternehmen A expandiert und übernimmt Mitarbeiter eines Unternehmens B. A legt nun den Mitarbeitern aus B einen neuen Arbeitsvertrag mit identischen Konditionen wie bisher vor. Nun fragen die Mitarbeiter aus B, was denn mit den bisher geleisteten Dienstjahren (Dienstzeit) wird?
Alle Mitarbeiter aus B werden ihre bisherige Tätigkeit identisch ausführen, es ändert sich lediglich (platt ausgedrückt) der Name des Brötchengebers!
Gibt es eine Möglichkeit, dass A eine "Anrechnung der bisherigen Dienstzeit" mit in den neuen Arbeitsvertrag einbinden kann?
Vielen Dank vorab für eure Antworten und habt einen erfolgreichen Tag!
Gruß
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Anrechnung der Dienstzeit/Dienstjahre?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Gibt es eine Möglichkeit, dass A eine "Anrechnung der bisherigen Dienstzeit" mit in den neuen Arbeitsvertrag einbinden kann?
ja, natürlich: am ende unter gesonderte vereinbarungen reinschreiben. der neue AG muss natürlich zustimmen.
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"Ein Unternehmen A expandiert und übernimmt Mitarbeiter eines Unternehmens B. "
Werden nur einige AN des Unternehmens übernommen oder ein ganzer Betrieb bzw. Betriebsteil?
Bei Letzterem würde es sich vermutlich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB
handeln. Dabei wäre kein neuer AV notwendig, die Betriebszugehörigkeit wird mit angerechnet und ist eigentlich das einzige, auf das der AN nicht verzichten kann.
Wenn es kein dagegen kein Betriebübergang ist, dann müssen die AN eine Anrechnung der Zugehörigkeit aushandeln.
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