Hallo forummitglieder,auch mich hat es mal erwischt! Nun ging mein AV am 31.08. zu Ende. Bei meiner Abrechnung bis zum 31.08.2005 fehlte die Abrechnung von 16 Urlaubstage die mir noch zustanden + Prov. aus Verkäufe für den AG bis 31.08. Nachträglich hat der AG diese jetzt gezahlt, überweist aber den größten Anteil an der Arbeitsanstalt ??? Das Schreiben das mir von der AA gegeben und auch extra nachgefragt wurde, hiess es bei der Erklärung. Die AA hat Anspruch auf Zahlungen die evt. bei der Klage vorm Arbeitsgericht zugesprochen werden? Bei meine nachträgliche Zahlung vom AG geht es aber um Geld welches bereits zum 31.08.05 hätte gezahlt werden müssen!Diese Nachzahlung gehört doch zum letzten Gehalt vor der Arbeitslosigkeit und nicht zu Zahlungen danach?? Oder sehr ich dies falsch und wo könnte ich etwas darüber finden?? Danke
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Anrechnung von Gehalt auf ALG !
1. Oktober 2005
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Frage vom 1. Oktober 2005 | 16:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Gehalt auf ALG !
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2005 | 16:38
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo swallow, die Urlaubsabgeltung wird angerechnet auf das alg I bzw. ruht eigentlich der Anspruch auf alg I so lange bis der Urlaub als solches abgegolten ist. Klingt komplizierter als es ist. Auf deutsch: Es wird so getan, als wenn du den Urlaub erst nach dem Arbeitsverhältnis nimmst.
Geregelt ist das hier->
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x143.htm
MfG
#2
Antwort vom 1. Oktober 2005 | 20:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo venotis,
herzlichen Dank! Ich habe den Text gelesen, auch verstanden, finde es sicher ziemlich dreist wie man sich hier die UTage unter den Nagel reisst! Aber so wird das halt hier gemacht. Nochmals Danke!:)= , =
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