Anrechnung von Überstunden wenn Tagesplan schneller abgearbeitet wurde

2. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Überstunden wenn Tagesplan schneller abgearbeitet wurde

Hey Ho in die Runde,

eine Frage an die Profis:

Ein LKW-Fahrer bekommt morgens seinen Tourenplan, den er abzuarbeiten hat. Dieser ist für den gesamten Tag kalkuliert.

Der LKW-Fahrer ist eine Stunde vor eigentlicher Schichtende fertig mit der Arbeit, der Tagesplan ist abgearbeitet. Der Vorgesetzte schickt ihn nach Hause und will ihm dafür Überstunden abziehen.

Ist das rechtens?

Danke für die Angabe von Quellen

Grüße an Alle!!!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Der Vorgesetzte schickt ihn nach Hause und will ihm dafür Überstunden abziehen.

Der Vorgesetzte darf ihn nach Hause schicken, also anordnen, dass der Fahrer nach Hause geht; dann geht diese Stunde aber zulasten der Firma, denn der Fahrer bietet seine Arbeitskraft für den Tag an, wie er geplant ist / war.
Aber Überstunden abziehen darf er bei der Konstellation nicht.

Anders wenn der Fahrer aus eigenem Antrieb die AZ um die Stunde verkürzt, dann ist angesagt, Überzeit abzufeiern. So zu verfahren, liegt in der Situation m.E. auf der Hand. Fahrer kann die Stunde freilich auch nutzen, um etwa die Fahrerkabine Mal wieder aufzuräumen o.dgl.. --- oder er schaut zu, dass er den Plan einfach ohne Restzeit abarbeitet.

Der Vorgesetzt darf den Fahrer auch darauf ansprechen, dass er so viele Überstunden hat und ihm nahelegen, die abzubauen. -

Möglicherweise ist das Ganze eher eine Kommunikations- als eine Rechtsfrage.

-- Editiert von User am 2. Juni 2025 21:40

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#2
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Möglicherweise ist das Ganze eher eine Kommunikations- als eine Rechtsfrage.


Leider nein,

da nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Arbeitgeberwechsel - Freistellung bis 30.6.25 um die Kündigungsfrist zu wahren - das Vergüten der offenen Stunden verwehrt wird, obwohl dieses der Arbeitsvertrag vorsieht.

Gibt es hier schon Entscheidungen oder gesetzliche Regelungen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20418 Beiträge, 7379x hilfreich)

Dann wird der Fahrer wohl Lohnklage erheben müssen, wenn bis zum Ende nix kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19233 Beiträge, 10352x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
Der LKW-Fahrer ist eine Stunde vor eigentlicher Schichtende fertig mit der Arbeit, der Tagesplan ist abgearbeitet. Der Vorgesetzte schickt ihn nach Hause und will ihm dafür Überstunden abziehen.
Ist das rechtens?

Wenn der LKW-Fahrer ein "Überstunden-Plus" aufweist: Ja

https://rp-online.de/leben/beruf/arbeitsrecht/arbeitsrecht-duerfen-beschaeftigte-zum-ueberstundenabbau-gezwungen-werden_aid-128583307

Zitat (von blaubär+):
Der Vorgesetzte darf ihn nach Hause schicken, also anordnen, dass der Fahrer nach Hause geht; dann geht diese Stunde aber zulasten der Firma, denn der Fahrer bietet seine Arbeitskraft für den Tag an, wie er geplant ist / war.
Aber Überstunden abziehen darf er bei der Konstellation nicht.

Wenn es ein Überstundenkonto gibt und dieses im Plus ist, dürfen auch Überstunden abgezogen werden. Denn dann liegt ja kein Annahmeverzug des Arbeitsgebers mehr vor. Die vertragliche Arbeitsleistung wurde ja bereits im vertraglichen Umfang abgerufen - sonst wäre des Überstundenkonto nicht im Plus.
Es gibt kein Recht Überstunden zu horten.
Wenn Überstunden vorhanden sind, darf der Arbeitgeber auch bestimmen, wann diese abzubauen sind - auch gegen den Willen des Arbeitnehmers.
(Vorausgesetzt natürlich, es gibt keinen entgegenstehenden Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.)

-- Editiert von User am 3. Juni 2025 09:20

-- Editiert von User am 3. Juni 2025 09:21

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19233 Beiträge, 10352x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
da nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Arbeitgeberwechsel - Freistellung bis 30.6.25 um die Kündigungsfrist zu wahren - das Vergüten der offenen Stunden verwehrt wird, obwohl dieses der Arbeitsvertrag vorsieht.


Die Freistellung erfolgt doch garantiert unter Anrechnung von Urlaub und Zeitguthaben, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4875x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Freistellung erfolgt doch garantiert unter Anrechnung von Urlaub und Zeitguthaben, oder?

Dafür müsste sie zu aller erst unwiderruflich sein.

Ohne Kenntnis der Freistellung ist es also erstmal stochern im Nebel.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

In Deutschland fehlen zur Zeit etwa 80.000 bis 100.000 LKW-Fahrer (je nach Quelle der Statistik).
Es sollte für einen LKW-Fahrer also in der aktuellen Lage ein leichtes sein, seinem Arbeitgeber klar zu machen, daß er jederzeit von heute auf morgen Alternativen hat, wo er mit Kusshand genommen wird.

Das sollte die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Kooperation massiv fördern...

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4875x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
er jederzeit von heute auf morgen Alternativen hat, wo er mit Kusshand genommen wird.

Das stimmt wohl, aber ist das nicht ein wenig zu kurz gedacht?
Dieser Arbeitgeber scheint, in Sachen Tourenplanung, schon mal eine seltene Ausnahmeerscheinung zu sein.

Ich kenne kaum einen Fahrer, der seine Touren "in der geplanten Zeit" abarbeiten kann, geschweige dem, dabei auch noch eine Stunde rausfahren könnte.

Fraglich also, ob der neue "Kusshandjob" dann auch so toll ist, zumal sich der AG hier vollkommen korrekt verhält.

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