Anrecht auf ein Zwischenzeugnis während einer Kündigungsschutzklage

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
MainzerGhost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf ein Zwischenzeugnis während einer Kündigungsschutzklage

Hallo und Guten Tag,

ich hätte eine rechtliche Frage und hoffe mir kann jemand helfen, es geht um folgendes:

Meine Freundin wurde im Januar 2018 aufgrund eines Diebstahlverdachts fristlos gekündigt. Darauf hin haben wir Klage erhoben und haben im Juni 2018 den Kündigugsschutzprozess gewonnen da der Arbeitgeber keine Beweise für den Verdacht vorbringen konnte.

Jetzt ist der Arbeitgeber in Berufung gegangen und klagt weiter. Wir haben den Arbeitgeber mehrfach gebeten uns ein Zwischenzeugnis auszustellen. Jedoch kommt der Arbeitgeber dieser Bitte nicht nach. Selbst unser Anwalt hatte ihn mit einem kurzen Schreiben aufgefordert dieses auszustellen. Jedoch reagiert der Arbeitgeber nicht und stellt dieses nicht aus.

Unser Anwalt vertritt die Meinung das es kein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis gibt, jedoch sagt google was anders. Aber was konkretes konnte ich jetz nicht finden.

Daher meine Frage, hat meine Freundin ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis?
Immerhin will ja der Arbeitgeber keinesfalls an dem Arbeitsverhältniss festhalten, sonst wäre er nicht in Berufung gegangen. Sie benötigt das Zeugnis das Sie sich gerne anderweitig bewerben möchte.

Sie arbeitet in dem Konzern seit 13 Jahren und hat noch nie ein Zeugnis erhalten das Ihre Arbeitsleistung wiederspiegelt.

Was können wir hier machen ? Lohnt sich eine Klage ? Was kostet eine Klage wenn der Brutto Monatslohn bei ca. 3000€ lag? Und wie sind die Erfolgsaussichten ? Können wir hier Schadensersatz geltend machen ?

Über eine Anwort würde ich mich sehr freuen.

MFG MainzerGhost

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nein, ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Allerdings wehrt sich der Arbeitgeber normalerweise nicht dagegen. Nur, hier haben wir ja das Problem der Verdachtskündigung. Da frag ich mich, wie das Zeugnis aussehen soll. Da tu ich mich schwer. Ist denn in der Berufungsinstanz schon terminiert? Da könnte man ja evtl. einen Vergleich anstreben, der ein wohlwollend formuliertes Zeugnis zum Inhalt hat. Das könnte der Anwalt ja vielleicht mal vorschlagen?

wirdwerden

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#2
 Von 
MainzerGhost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

nein es gibt leider noch keinen Termin, aber laut Richertin wäre dieser frühstens Sommer 2019.
Auf einen Vergleich lässt sich die Gegenseite absolut nicht ein.
Den einzigen Vorschlag den die vorgelegt haben, war ein Aufhebungsvertrag. Darauf lassen wir uns aber natürlich nicht ein, da wir ja schon gewonnen haben in der ersten instanz.

Es kann doch nicht sein, das man hier nicht weiter kommt. Durchsowas schlittert man in HARTZ IV da meine Freundin ansonsten nix vorzuweisen hat. Sie bewirbt sich nur mit einem Lebenslauf :-( Hat leider keine Ausbildung. Und sie arbeitet ihr Leben lang schon bei diesem Konzern. Somit ist dieses Zeugnis sehr wichtig.

Naja ich werde mal sehen wie man hier weiter kommt. Muss nochmal nach einem Anwalt schauen der da sagen kann ob sich die Klage lohnt oder nicht. Sehr ärgerliche Sache.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Es kann doch nicht sein, das man hier nicht weiter kommt
Das einzige, was eventuell denkbar wäre in dieser Situation, wäre ein einfaches Arbeitszeugnis, dass die Tätigkeiten und Aufgaben festhält. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in dieser Situation ist ganz gewiss ein Problem, denn was soll da drin stehen können, wenn das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend sein soll. Man kann auch mit dem Kopf durch die Wand wollen, der Erfolg wird selten der gewünschte sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MainzerGhost):
Daher meine Frage, hat meine Freundin ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis?

Nein. Das Arbeitsverhältnis ist gekündigt und beendet, somit gibts da auch keinen Anspruch mehr.


Im übrigen: was will sie damit? Alten Fisch einwickeln?
Zum bewerben wirds nichts taugen - wer stellt schon Leute ein bei denen alle Merkmale der Ehrlichkeit im Zeugnis fehlen?
Bei uns landen die gleich nach dem auspacken auf dem "Z"-Stapel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
MainzerGhost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MainzerGhost):
Daher meine Frage, hat meine Freundin ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis?

Nein. Das Arbeitsverhältnis ist gekündigt und beendet, somit gibts da auch keinen Anspruch mehr.


Im übrigen: was will sie damit? Alten Fisch einwickeln?
Zum bewerben wirds nichts taugen - wer stellt schon Leute ein bei denen alle Merkmale der Ehrlichkeit im Zeugnis fehlen?
Bei uns landen die gleich nach dem auspacken auf dem "Z"-Stapel.



Rein theoretiosch isz
Zitat (von Harry van Sell):
Nein. Das Arbeitsverhältnis ist gekündigt und beendet, somit gibts da auch keinen Anspruch mehr.




NEIN, das Arbeitsverhältniss ist rein theoretisch nicht gekündigt da wir in der ersten Instanz gewonnen haben. Bedeutet Sie ist in diesem Moment noch Angestellte auch wenn der Arbeitgeber in Berufung geht.

Und die Frage was will Sie damit, Sie hat sonst nix vorzuweisen, da SIe keine Ausbildung hat, daher ist das Zeugnis sehr wichtig. Und immerhin hat SIe 13 Jahre gute Abreit geleistet ohne jegliche Vorfälle.

Deshalb wollen wir dafür kämpfen, es kann doch nicht sein, das man hier nicht rechtlich weiter kommt.
Immerhin steht ihr dieses Zeugnis zu, Sie hat in den 13 Jahren noch nie eins erhalten.-

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nochmals ganz klar: ein Anspruch besteht derzeit nicht. Man kann nicht sagen, man sei ja noch angestellt und auf der anderen Seite ein Endzeugnis haben wollen. Und, nochmals, wie soll das aussehen? Was soll drinne stehen? Kann derzeit doch nur ein Lückenzeugnis sein, wegen des schwebenden Verfahrens.

Und sie kann sich doch auch so bewerben. Es ist durchaus üblich, dass Bewerbungen ohne Zwischenzeugnis eingehen, glaub es mir mal. Sie sollte allerdings einen Sperrvermerk anbringen, so dass mögliche neue Arbeitgeber nicht zum derzeitigen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MainzerGhost
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nochmals ganz klar: ein Anspruch besteht derzeit nicht. Man kann nicht sagen, man sei ja noch angestellt und auf der anderen Seite ein Endzeugnis haben wollen. Und, nochmals, wie soll das aussehen? Was soll drinne stehen? Kann derzeit doch nur ein Lückenzeugnis sein, wegen des schwebenden Verfahrens.

Und sie kann sich doch auch so bewerben. Es ist durchaus üblich, dass Bewerbungen ohne Zwischenzeugnis eingehen, glaub es mir mal. Sie sollte allerdings einen Sperrvermerk anbringen, so dass mögliche neue Arbeitgeber nicht zum derzeitigen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen.

wirdwerden



Sie bewirbt sich nur mit einem Lebenslauf und einem Anschreiben. Würdest du so jemanden zum Bewerbungsgespräch einladen ? Denke nein ! Sie bekommt nur Absagen !

Und im Zeugnis soll die Wahrheit stehen wie Sie ihre Arbeit gemacht hat bis zu dem Vorfall. Sollte ja möglich sein, ihr eins auszustellen mit Datum vor dem Fall.

Naja danke euch, ich werde nochmal nen Anwalt befragen wie wir hier weiter kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mit dem Anwalt ist es wie mit einem Klempner. Er verlangt auf jeden Fall Geld. Und ich würde mich sehr wundern, wenn ein Anwalt eine klare Aussage treffe, dass sich hier ein Gerichtsverfahren nicht lohnt. Meist gibt es ja sowas wie ein gepflegtes Wenn und Aber.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich durchaus. Nur, man kann doch nicht alles haben. Ein Zwischenzeugnis muss es nicht geben, und wenn, dann wird da verklausuliert drinne stehen, dass sie Betroffene möglicherweise nicht ehrlich war, dass da ein Verfahren läuft. Und das ist schlimmer als eine Bewerbung ohne Zwischenzeugnis.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MainzerGhost):
NEIN, das Arbeitsverhältniss ist rein theoretisch nicht gekündigt da wir in der ersten Instanz gewonnen haben.

Falsch, denn das Urteil wurde nicht rechtskräftig.
Damit kann man die Wand tapezieren bzw. alten Fisch einwickeln.



Zitat (von MainzerGhost):
Und im Zeugnis soll die Wahrheit stehen wie Sie ihre Arbeit gemacht hat bis zu dem Vorfall.

Im Zeugnis muss die Wahrheit stehen - und das ist nun mal auch das mit dem Vorfall.
Rosinenpickerei darf hier gar nicht statt finden - darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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