Anruf alter Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber

15. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mega75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anruf alter Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Darf der alte Arbeitgeber (bin schon seit 1 3/4 Jahren weg) beim neuen Arbeitgeber anrufen und nach meiner Privatanschrift fragen oder dort, also beim neuen Arbeitgeber, behaupten, dass er noch Geld von mir bekommt?
Ist das rechtlich erlaubt?
Ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Wie geht der schöne Spruch von Haribo?
Du darfst alles fragen aber nicht alles wissen ;)

Davon ganz abgesehen kann dein alter AG auch das Einwohnermeldeamt anrufen, dort bekommt er die Auskunft auch.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Bekommt er denn noch Geld von dir. ?

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
Mega75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, dass er nur beim Einwohnermeldeamt anfragen kann. Im Grunde kann er ja auch meine neue Adresse haben. Es geht nur um das Prinzip. Ich bin der Meinung, das verbietet der Anstand. Er könnte es sogar einfacher haben, er bräuchte nur bei meiner Anwältin anrufen und nach der neuen Anschrift fragen oder sie anschreiben. Nachdem ich Klage gegen die Kündigung eingelegt hatte, und gewonnen hatte, hatten wir ja nur über die Anwalt Kontakt. Also verstehe ich nicht warum er jetzt diesen Weg wählt, vor allem mit einer Lügegeschichte, die mein neuer Arbeitgeber (bei dem ich jetzt schon 1 3/4 Jahr bin) bestimmt nicht gefällt.
Also kann ich nichts dagegen unternehmen?

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Schuldest du ihm denn nun Geld, dann würde ich es zahlen. Spätestens bei Pfändungsbeschluss wäre dein neuer Chef eh informiert worden.
Der nächste Anruf ist dann dein Vermieter und der frage ob man die Kaution pfänden kann :-)

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
Mega75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mustermann2000: Irgendwie verfehlst Du das Thema!!!

Ich habe geschrieben Lügegeschichte. Also das bedeutet wohl, dass ich ihm kein Geld schulde.

Also darf er das nun oder nicht?

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Ich habe geschrieben Lügegeschichte

Das eine hat nicht zwingend was mit dem anderen zu tun.

Dann schädig er deinen Ruf, du hast einen Unterlassungsanspruch den du Gerichtlich durchsetzen kannst. Seine "Strafe" wären dann die Kosten deines Anwalts dafür. Aber das musst du schon im Klageverfahren machen.


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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