Anschlussvertrag nach der Ausbildung

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
meckspeck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussvertrag nach der Ausbildung

Hallo ihr lieben ich bräuchte Eure Hilfe.

Mein Ausbildungsvertrag endet zum 31.07.206.

Die Firma möchte mich übernehmen und hat mir einen Anschlussvertrag zugeschickt. Im Anschreiben Gratuliert man mir zum Vertrag zum 01.08.2026.

Im Arbeitsvertrag steht aber unter Punkt 1 ( Beginn)
Der Mitarbeiter wird ab dem 15.08.2026 als ........eingestellt.

Unter Punkt 6 (Vergütung) steht.

Beschäftigungszeit ab 01.08.2023
Entgelsrelevante Zeit ab 15.08.2026


Was Bedeutet das jetzt genau, habe ich jetzt einen anschlussvertrag der nahtlos ab den 01.08.2026 weitergeht, oder bin ich erst zwei Wochen arbeitslos und der Beginn ist am 15.08.26

Danke für Eure Mithilfe.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 245x hilfreich)

Ab dem 15.08.2026, wobei Vorbeschäftigungszeiten ab dem 01.08.2023 anerkennt werden, so würde ich es interpretieren. Das heißt: der neue AV startet ab dem 15.08.2026, ab da wäre zu arbeiten und würden man auch erst Geld erhalten. Ist natürlich in Sachen "Geldverdienen" ein bisschen ungünstig, aber in Hinblick auf Kranken- und Rentenversicherung kein Problem.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7335x hilfreich)

Ich tippe eher auf einen Fehler. Einfach Rückfragen bei der Personalstelle bzw beim Arbeitgeber überhaupt.

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich tippe eher auf einen Fehler. Einfach Rückfragen bei der Personalstelle bzw beim Arbeitgeber überhaupt.


Die Daten dürften eh nur Platzhalter sein. Denn ich bezweifle das die Ausbildung wirklich bis zum 31.07.2026 geht - üblicherweise sind die Prüfungen doch ein ganzes Stück vorher und mit Bekanntgabe der bestanden Prüfung durch den Prüfungsausschuss endet die Ausbildung (§ 21 BBiG).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19190 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von meckspeck):
Was Bedeutet das jetzt genau, habe ich jetzt einen anschlussvertrag der nahtlos ab den 01.08.2026 weitergeht, oder bin ich erst zwei Wochen arbeitslos und der Beginn ist am 15.08.26

Das klingt nach "unbezahltem Urlaub" bis einschließlich 14.8.
Sind da vielleicht Betriebsferien?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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