Hallo!
Ein Freund von mir hat folgendes Problem: Er ist seit Juli 2005 bei einem UN mit einem einjährig befristeten Vertrag beschäftigt. Dieser Vertrag läuft nun Ende Juni 2006 aus. Er hat mehrmals in der Vergangenheit den Arbeitgeber auf eine Verlängerung angesprochen, jedoch keine genaue Auskunft erhalten. Aus diesem Grund hat er sich drei Monate vor Vertragsende pflichtgemäß bei der Arbeitsagentur aals arbeitssuchend gemeldet. Nun will ihn das UN wohl doch mit einem erneut befristeten Vertrag beschäftigen. Er möchte dieses Angebot jedoch aus mehreren Gründen nun nicht mehr annehmen und den Vertrag auslaufen lassen.
Von der Arbeitsagentur wurde ihm nun mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf ALG I hätte da er ja einen neuen Vertrag schliessen könne. Er hat doch aber nicht selber gekündigt, so dass eigentlich keine Sperrzeit auferlegt werden sollte.
Hat er eine Sperrzeit und wenn ja, wie lange ist diese? Er hat ein jahr gearbeitet und die Voraussetzungen für ALG I erbracht.
Danke für eure Hilfe!
Anspruch ALG I bei Ende befristeter Vertrag
31. Mai 2006
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Frage vom 31. Mai 2006 | 17:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch ALG I bei Ende befristeter Vertrag
#1
Antwort vom 31. Mai 2006 | 18:50
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)
Da er eine weitere Verlängerung bekommen könnte und diese aber nicht annehmen möchte, bekommt er eine 12 wöchige sperre, seines Algg. In dem neuen Gesetz heist es, das man jeden Job annehmen muß der Zumutbar ist, auch wenn er auch nur befristet ist.
Und jetzt?
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