Anspruch Arbeitslosengeld I nach Elternzeit

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
delSchreiero
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Anspruch Arbeitslosengeld I nach Elternzeit

Hallo,

habe mal einen speziellen Sachverhalt bei dem ich gerne mal eine unbeteiligte Meinung hören würde.

Meine Frau war bis zum 29.02.2004 bei der Deutschen Post AG sozialversicherungspflichtig Beschäftigt. Mitte Februar 2004 wurde ihr mitgeteilt, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Wenige Tage später hat sie erfahren, dass sie schwanger ist und wurde sofort Krankgeschrieben (Risikoschwangerschaft). Der Vertrag ist zum 29.02.04 ausgelaufen und ab dem 01.03.2004 bis zum 03.09.2004 hat sie Krankengeld von der AOK bezogen, bei welchem auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Am 04.09.2004 begann die Mutterschutzfrist und am 23.10.2004 wurde unsere Tochter geboren. Seit dieser Zeit hat sie zuerst Bundeserziehungsgeld und seit Vollendung des zweiten Lebensjahres thüringisches Landeserziehungsgeld bezogen. Der Bezug endet zum 22.10.2007.

Jetzt meine Frage:

Hat meine Frau Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Meiner Meinung nach hat die gesamte Zeit über Versicherungspflicht im Sinne von § 26 SGB III vorgelegen und somit müsste sie Anspruch haben. Die Sachbearbeiterin bei der Agentur hat ihr vorhin am Telefon allerdings etwas anderes erzählt. Für mich wäre es jetzt wichtig eine andere Meinung zum Thema zu hören.

Für eure Antworten danke ich bereits im Voraus.

Gruß

Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2334x hilfreich)

Hallo, das ist ne Frage fürs Forum Sozialrecht. Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

kommt drauf an, wie lange sie vor dem 29.02.2004 gearbeitet und demzufolge Ansprüche erworben hat.

Wie @venotis schon sagte, am besten ins Sozialrecht posten.

*venotis wink vom apohorse* Wo ist eigentlich Herr Posen?????




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
delSchreiero
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, tatsache, hätte wahrscheinlich besser dahin gepasst. Tut mir leid. Wäre nett, wenn es jemand verschieben würde.

Sie hat vorher ziemlich genau zwei Jahre gearbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2334x hilfreich)

quote:
Wäre nett, wenn es jemand verschieben würde.


Hier gibts niemanden, ders verschiebt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@delSchreiero


mit Verschieben iss nix. Einfach deinen Text kopieren und einen neuen Thread im Sozialrecht eröffnen. Und die zwei Jahre Arbeit noch anmerken!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

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