Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Person A ist seit 10 Jahren in einem Minijob auf 400 Euro Basis tätig.
Person A ist ab 1.8.2013 erkrankt und ist am 1.11.2014 verstorben.
Die Hinterblienen haben einen Brief von dem Arbeitgeber bekommen und bittet um einen Erbschein da geklärt werden muss wer als Erbe eintritt.
Der Job war ein 400 Euro Minijob gearbeitet wurden 12 Tage im Monat mit täglich 3 Stunden.
Pro Jahr hatte Person A 36 Urlaubstage
Sogesehen stehen den Erben also Urlaubsgeld für 17 Mknate arbeit zu.
Was ich wissen will mit wieviel die Erben rechnen müssen wenn der Arbeitgeber den Urlaub auszahlt.
-----------------
""
Anspruch Urlaubsgeld Hinterbliebene nach Tod
13. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2015 | 18:14
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 10x hilfreich)
Anspruch Urlaubsgeld Hinterbliebene nach Tod
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 18:34
Von
Status: Praktikant (761 Beiträge, 336x hilfreich)
Dazu müsste man zunächst wissen, wie viel Urlaub der Verstorbene in 2013 noch genommen hat.
Außerdem scheinen mir 36 Tage Urlaub bei einer (nicht ganz) Drei-Tage-Woche ungewöhnlich viel.
Was auch fehlt ist der Stundenlohn. Wurden die vollen 400 Euro bezahlt oder weniger?
-----------------
""
#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:03
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Die Hinterblienen haben einen Brief von dem Arbeitgeber bekommen und bittet um einen Erbschein da geklärt werden muss wer als Erbe eintritt. <hr size=1 noshade>
nett vom ag
quote:<hr size=1 noshade>Sogesehen stehen den Erben also Urlaubsgeld für 17 Mknate arbeit zu. <hr size=1 noshade>
nein
weil im prinzip arbeitsverhältnisse personengebunden sind
die erben sind ja auch nicht verpflichtet die dem ag geschuldete "dienstleistung" des erblassers zu erbringen
das arbeitsverhältniss ist mit/bei tod des an beendet.
leitsatz des bag
"Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um.
BAG, Urteil vom 20. 9. 2011 - 9 AZR 416/10 (lexetius.com/2011,6604)"
volltext:
http://lexetius.com/2011,6604
( ich hoffe damit den regeln über quellenangabe gerecht geworden zu sein)
zu klären wäre zudem ob es sich um urlaubsgeld oder um urlaubsentgelt handelt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:14
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>leitsatz des bag
"Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um.
BAG, Urteil vom 20. 9. 2011 - 9 AZR 416/10 (lexetius.com/2011,6604)"
volltext:
http://lexetius.com/2011,6604 <hr size=1 noshade>
Das Urteil ist veraltet und musste dank des EuGH revidiert werden. Die Begründung des BAG 2011 war wirklich lächerlich.
http://www.menke-rechtsanwalt.de/ratgeber-recht_eugh-kippt-bag-urlaubsabgeltung-ist-doch-vererbbar_78.html
http://www.123recht.net/Anspruch-auf-Urlaubsabgeltung-kann-vererbt-werden-__a155625.html
#4
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:29
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 147x hilfreich)
@ 1000
ok was dazugelernt
Und jetzt?
Schon
266.490
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten