Anspruch Urlaubsgeld Hinterbliebene nach Tod

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)
Anspruch Urlaubsgeld Hinterbliebene nach Tod

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Person A ist seit 10 Jahren in einem Minijob auf 400 Euro Basis tätig.

Person A ist ab 1.8.2013 erkrankt und ist am 1.11.2014 verstorben.

Die Hinterblienen haben einen Brief von dem Arbeitgeber bekommen und bittet um einen Erbschein da geklärt werden muss wer als Erbe eintritt.

Der Job war ein 400 Euro Minijob gearbeitet wurden 12 Tage im Monat mit täglich 3 Stunden.
Pro Jahr hatte Person A 36 Urlaubstage

Sogesehen stehen den Erben also Urlaubsgeld für 17 Mknate arbeit zu.

Was ich wissen will mit wieviel die Erben rechnen müssen wenn der Arbeitgeber den Urlaub auszahlt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Dazu müsste man zunächst wissen, wie viel Urlaub der Verstorbene in 2013 noch genommen hat.

Außerdem scheinen mir 36 Tage Urlaub bei einer (nicht ganz) Drei-Tage-Woche ungewöhnlich viel.

Was auch fehlt ist der Stundenlohn. Wurden die vollen 400 Euro bezahlt oder weniger?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Hinterblienen haben einen Brief von dem Arbeitgeber bekommen und bittet um einen Erbschein da geklärt werden muss wer als Erbe eintritt. <hr size=1 noshade>


nett vom ag

quote:<hr size=1 noshade>Sogesehen stehen den Erben also Urlaubsgeld für 17 Mknate arbeit zu. <hr size=1 noshade>

nein
weil im prinzip arbeitsverhältnisse personengebunden sind
die erben sind ja auch nicht verpflichtet die dem ag geschuldete "dienstleistung" des erblassers zu erbringen
das arbeitsverhältniss ist mit/bei tod des an beendet.

leitsatz des bag

"Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um.
BAG, Urteil vom 20. 9. 2011 - 9 AZR 416/10 (lexetius.com/2011,6604)"

volltext:
http://lexetius.com/2011,6604
( ich hoffe damit den regeln über quellenangabe gerecht geworden zu sein)

zu klären wäre zudem ob es sich um urlaubsgeld oder um urlaubsentgelt handelt



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>leitsatz des bag

"Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um.
BAG, Urteil vom 20. 9. 2011 - 9 AZR 416/10 (lexetius.com/2011,6604)"

volltext:
http://lexetius.com/2011,6604 <hr size=1 noshade>


Das Urteil ist veraltet und musste dank des EuGH revidiert werden. Die Begründung des BAG 2011 war wirklich lächerlich.

http://www.menke-rechtsanwalt.de/ratgeber-recht_eugh-kippt-bag-urlaubsabgeltung-ist-doch-vererbbar_78.html

http://www.123recht.net/Anspruch-auf-Urlaubsabgeltung-kann-vererbt-werden-__a155625.html


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

@ 1000
ok was dazugelernt

1x Hilfreiche Antwort

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