Hallo,
ich habe eine kleine Frage.
Vermutlich werde ich nächste Woche gekündigt zum Quartalsende.
Nun ist es so, dass ich mit dem Lohn für Juni im Normalfall Urlaubsgeld bekommen würde.
Gibt es trotz der Kündigung einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Oder liegt das im Ermessen meines Chefs (der nach einer Kündigung sicher nicht MEHR Geld für mich ausgeben will).
Ich weiss nicht ob es relevant ist, aber ich arbeite hier seit 2 Jahren und habe immer gute Arbeit geleistet und am Montag hatte mein Chef einen Termin bei seiner Bank (die ihm wohl zu Einsparungen geraten hat) und am Dienstag kommt er zu mir und behauptet meine Leistung wäre schlecht geworden und er wolle mich eventl. kündigen...
Danke für Antwort.
Gruss Julia
Anspruch Urlaubsgeld bei Kündigung?
12. Mai 2006
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Frage vom 12. Mai 2006 | 08:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
Anspruch Urlaubsgeld bei Kündigung?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2006 | 10:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ob der AG Urlaubsgeld zahlen muss oder nicht,kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag an.
Hinsichtlich der Kündigung: Hier aufpassen, ob vielleicht Kündigungsschutz besteht.
#2
Antwort vom 12. Mai 2006 | 11:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 4x hilfreich)
In meinem Vertrag steht drin:
"Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein 13. Gehalt, welches zur einen Hälfte im Juni und zur anderen im November ausbezahlt wird."
Was bedeutet das also? Wenn ich zum 30.06.2006 das Büro verlasse?
Und jetzt?
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