Hallo.
Also bei mir sieht das folgendermaßen aus:
bis 31.Januar diesen Jahres war ich in Ausbildung, habe danach jedoch erst am 27.Februar eine neue Anstellung gefunden.
Diese endet jedoch aufgrund des auslaufenden Vertrages am 31.Januar.
Das heißt, ich habe kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nach welchem Einkommen richtet sich mein Bezug?
Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet?
22. November 2006
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2006 | 22:51
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn kein ganzes Jahr durchgehend gearbeitet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. November 2006 | 23:37
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, Arbeits
losengeld hat nichts mit Arbeits
recht zu tun. Bitte frag im Forum Sozialrecht.
MfG
-- Editiert von venotis am 22.11.2006 23:37:55
#2
Antwort vom 23. November 2006 | 07:26
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 152x hilfreich)
Mein letzter wissensstand war, daß man mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate gearbeitet haben muß, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Und jetzt?
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