Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie hoch?

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Friesi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie hoch?

Hallo!

Eine Frage zu folgender Situation: Angenommen man (Frau, 38) hat nach einigen Jahren ihren Job gekündigt, weil in den letzten zwei Jahren einfach nichts mehr gescheit zu tun war und sie sich den ganzen Tag nur langweilte. Die Kündigung war zum 31.8.2007. Seit mitte August ist sie bis 22.9. in einer psychosomatischen Klink, also krank geschrieben und am 4. September kam sie zwischendurch nach Hause um sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Sie hatte die letzten drei Gehaltsnachweise dabei, die Kündigung und die Krankschreibung. Außerdem wurde ein Aufhebungsvertrag unterschrieben (die Firma hat sie wegen der Unterschrift total unter Druck gesetzt und kam sogar bis in die Klinik) mit 3-monatiger Abfindung. Bei der Krankenkasse ist sie ausgesteuert.

Als sie beim Arbeitsamt war meinten die dort, sie hätte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie zur Zeit ja krank geschrieben ist und deshalb nicht verfügbar sei. Deshalb wird sie nächste Woche als "gesund" entlassen, geht dann erneut zum Arbeitsamt um Arbeitslosengeld zu beantragen und wird am Tag drauf wieder in die Klinik gehen.

Fragen: Unter diesen Voraussetzungen und Planungen - hat sie dann ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld und wie hoch würde es etwa ausfallen? Kann man sich das irgendwie selbst errechnen?

Vielen vielen Dank schon mal für dringend erwartete Antworten!
:-)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), welches sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum verdient hat (Bemessungsentgelt). Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben (oder deren Ehegatte oder Lebensgefährte) erhalten 67 %, wenn beide Ehegatten (oder Lebenspartner) unbeschränkt einkommenspflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben (§ 129 SGB III ).

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die gute Frau aber zur stationären Behandlung in die Klinik verschwindet, heißt das, dass sie nach wie vor dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Also besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn sie die Rückkehr in die Klinik gegenüber der Agentur für Arbeit verschweigt und die zahlt daraufhin tatsächlich Arbeitslosengeld macht sie sich auch noch des Sozialversicherungsbetruges strafbar.

Zudem hört sich die Schilderung nach Eigenkündigung bzw. Aufhebungsvertrag an. Da gibt es dann sowieso eine Sperre vom Arbeitsamt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Und wer arbeitslos ist, der erhält kein Arbeitslosengeld, sondern stattdessen Krankengeld. Sich dann einen Tag gesund schreiben zu lasssen um sich direkt danach wieder krank schreiben zu lassen halte ich dabei für unsinnig. Dann gibt es für diesen einen Tag Arbeitslosengeld.

Warum sie von der Krankenkasse ausgesteuert wurde, kann ich nicht nachvollziehen.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@friesi

arbeitslos muss sie sich melden, alg bekommt sie nicht sondern krankengeld.
das wird auf basis des gehalts berechnet und höher als alg.
den antrag stellt sie bei der gkv und solange sie au ist, höchstens jedoch 78 wochen, bekommt sie dann kg.
aber, ist der träger des aufenthalts in der klink nicht die gkv sondern beispielsweise die drv bund, erhält sie übergangsgeld( in etwa gleich hoch wie kg)
der dümmste unfug, den sie machen kann, wenn sie krank ist, sich für einen tag gesund schreiben lassen.

also, gkv anrufen, antrag anfordern, ggf sich beraten lassen beim vdk oder nem anderen sozialverband.

sunbee

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#5
 Von 
Friesi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal!

Also die haben ihr beim Arbeitsamt letzte Woche gesagt, wenn sie beim Antrag stellen auf ALG krank ist, dann bekommt sie keins. Sie muss beim Antrag gesund sein.
Oder irgendwer hat irgendwas falsch verstanden, ich telefoniere aber nachher noch mal mit ihr.

Wieo ist das eigentlich so? Mann kann doch nichts dafür wenn man krank ist!!

Von dem Krankengeld wussten wir nichts, werde ich ihr aber auch nachher erzählen.
Und auch gleich fragen wer der Kostenträger für den Klinikaufenthalt ist.

@Eidechse: Ja, es war Eigenkündigung mit Aufhebungsvertrag.

Also danke und bis später!

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#6
 Von 
Friesi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also: sie ist von der Krankenkasse ausgseteuert weil sie in den letzten Jahren schon zu viele Krankentage hatte und deshalb keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat. Erst wieder ab 2008.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@friesi

dann erhält sie m. meinung nach alg auf grund des §125.
auch wenn sich deine frage erürbrigt:
warum man kein alg1 kriegt? weil man dem arbeitsmarkt als arb.unfähiger nicht zur verfügung steht.
allerdings ist das, würde ihr kg zustehen, immer besser als alg. kg ist höher.

sunbee

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#8
 Von 
Friesi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sunbee,

ja, nur leider steht ihr ja wegen der Aussteuerung der Krankenkasse kein Krankngeld zu :-(

Und Du meinst, trotz Eigenkündigung mit Aufhebungsvertrag und Abfindung steht ihr alg zu. Mit dem Vertrags-Kram ist die Firma sogar bis in die Klinik gekommen und haben sie dort total unter Druck gesetzt.
Ich lese den § 125 gleich mal nach...

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@friesi

sorry, eigenkündigung:alg2

sunbee

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#10
 Von 
Friesi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sunbee,

alg2 ist ja besser als nun gar nichts. Könte sie aber, wenn sie die Eigenkündigung richtig begründet auch trotzdem auf das normale alg kommen?

Das ist ja alles irre kompliziert...

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@friesi

das wird schwer, meiner meinung nach unmöglich. allein schon wg des aufhebungsvertrages.
alg2 wird ggf bei eigenkündigung um 30% gekürzt. dagegen sollte aber m. meinung nach im krankheisfall unbedingt widerspruch erhoben werden.
achtung, alg2 wird erst ab tag der antragstellung, nicht rückwirkend gezahlt und bearbeitungszeit kann bis zu 6 wochen dauern.
noch ein tipp: die arge wird versuchen, sie zum kg abzuschieben, selbst wenn sie begründet, dass dies aufgrund des erhalts innerhalb d. letzten 3 jahre über gesamt 78 wochen, nicht gezahlt wird.
hartnäckig bleiben, es ist nicht immer absicht des sb. in 125 fällen oft unwissenheit der argen. auch zum sozialamt um nach sgbXII leistungen zu erhalten versuchen die argen wegzuschieben.
das ist falsch, sie soll dann sagen, dass das sgbXII nur für erwerbsunfähige zuständig ist, sie aber 'nur' arbeitsunfähig ist. das ist ein riesenunterschied

sunbee

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