Anspruch auf Arbeitszeugnis??

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
corsa_fan
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitszeugnis??

Hallo allerseits,

ich habe nun mehrere Leute gefragt und da gingen die die Meinungen auseinander. Steht mir, obwohl ich in Vollbeschäftigung bin und auch nicht in nächster Zeit kündige/gekündigt werde, einArbeitszeugnis zu? Wenn Ja/Nein gibt es einen Gesetzestext?

Mir geht's nur darum, wie meine Arbeit von den Vorgesetzten beurteilt wird. Habe meinen Meister gemacht und möchte so auch ein kleines "Druckmittel" haben, das ich auf die Stelle/Gehaltsgruppe komm.

Lg Matze

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ein Zeugnis kannst du nicht nur beim Ausscheiden aus dem Betrieb verlangen, sondern als Zwischenzeugnis auch in diversen Lebenssituationen, die mit Änderungen einhergehen - typischerweise, wenn der Chef wechselt, oder auch bei eigenen Bewegungen im Betrieb - warum also nicht auch, wenn du gerade Meister geworden bist? Einen Rechtsanspruch im engeren Sinne kenne ich nicht, aber bei 'triftigem Grund' kann ein AG das nicht ablehnen.

http://www.karriereakademie.de/karriereblog/anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-diese-10-triftigen-gruende-helfen-ihnen
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen