Hallo allerseits,
ich habe nun mehrere Leute gefragt und da gingen die die Meinungen auseinander. Steht mir, obwohl ich in Vollbeschäftigung bin und auch nicht in nächster Zeit kündige/gekündigt werde, einArbeitszeugnis zu? Wenn Ja/Nein gibt es einen Gesetzestext?
Mir geht's nur darum, wie meine Arbeit von den Vorgesetzten beurteilt wird. Habe meinen Meister gemacht und möchte so auch ein kleines "Druckmittel" haben, das ich auf die Stelle/Gehaltsgruppe komm.
Lg Matze
Anspruch auf Arbeitszeugnis??
17. März 2016
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Frage vom 17. März 2016 | 16:38
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 10x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitszeugnis??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. März 2016 | 18:05
Von
Status: Weiser (17442 Beiträge, 6490x hilfreich)
Ein Zeugnis kannst du nicht nur beim Ausscheiden aus dem Betrieb verlangen, sondern als Zwischenzeugnis auch in diversen Lebenssituationen, die mit Änderungen einhergehen - typischerweise, wenn der Chef wechselt, oder auch bei eigenen Bewegungen im Betrieb - warum also nicht auch, wenn du gerade Meister geworden bist? Einen Rechtsanspruch im engeren Sinne kenne ich nicht, aber bei 'triftigem Grund' kann ein AG das nicht ablehnen.
http://www.karriereakademie.de/karriereblog/anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-diese-10-triftigen-gruende-helfen-ihnen
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html
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